Mobile Luftgütemessungen Mariazell
2021/2022

Die mobilen Luftgütemessungen in Mariazell von Juli 2021 bis September 2022 wurden mittels mobiler Messstation zur Immissions-Istsituationsbeurteilung, im Zuge des Ansuchens um Zuerkennung des Prädikats „Luftkurort" gemäß dem Stmk. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) sowie der Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" („Kurorterichtlinie", Herausgeberin: Kommission für Klima und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013), durchgeführt.
Die Bewertung der Messergebnisse erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L), des Ozongesetzes sowie der Tabelle 1 „Richtwerte gemäß WHO für das Neuansuchen von Luftkurorten" in der Kurorterichtlinie.
Zusammenfassend wurde am Messstandort sowie im begleitend betriebenen integralen Stickstoffdioxidmessnetz folgende Luftschadstoffsituation ermittelt:
Für Feinstaub PM10 wurden mit einem maximalen Tagesmittelwert von 29 μg/m³ 58% des Richtwertes und somit kein Tag mit Überschreitung dieses Wertes registriert. Mit einem Jahresmittelwert von 8 μg/m³ wurden 40% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie erreicht.
Die Feinstaub PM2.5-Konzentrationen erreichten mit einem maximalen Tagesmittelwert von 26 μg/m³ 104% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie - und zwar am 20.03.2022, 4 Tage nach einem Wüstenstaubereignis. Der Jahresmittelwert lag bei 40% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Für die Stickstoffdioxid NO2-Konzentrationen wurden am Standort der mobilen Messstation 21% des Tagesmittel-Richtwertes für Kurorte registriert, der Jahresmittelwert lag bei 17% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. Die integralen Stickstoffdioxidmessungen ergaben als höchsten Jahresmittelwert am Messpunkt beim Parkplatz 3 14,0 μg/m³ und damit 47% des Jahresmittel-Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Für die Summe der Stickstoffoxide (NOx) sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff deutlich unter dem Durchschnitt.
Für Ozon (O3) wurden mit einem maximalen Achtstundenmittelwert von 132 μg/m³ 132% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie bzw. 110% des Zielwertes gemäß Ozongesetz erreicht. Der Richtwert wurde an 53 Tagen, der Zielwert an 2 Tagen überschritten. Die Konzentrationen entsprachen der Region und Höhenlage. Da sich Ozonkonzentrationen großräumig auf sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz bzw. des noch strengeren Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie im Ostalpenraum unter den üblicherweise vorherrschenden Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten und liegt auch kaum im Einflussbereich der Gemeinden.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren (B(a)P) in PM10 betrug 0,4 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.
Die Konzentrationen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) sind Steiermark weit aufgrund langjähriger Maßnahmen sehr stark zurückgegangen und wurden deshalb im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben.
Damit kann die Luftqualität in Mariazell als sehr gut bezeichnet werden und entspricht den Vorgaben für heilklimatische Kurorte und Luftkurorte.