Plabutschtunnelstudie
Anrainerbeschwerden aufgrund einer vermeintlich hohen Schadstoffbelastung und eines erhöhten gesundheitlichen Risikos durch die Tunnelabluft aus den Lüftungsschächten des Plabutschtunnels, veranlassten das Umweltamt Graz eine Anfrage an die damalige FA 17C (jetzt A15) zu richten.
Seitens der FA17C wurde umgehend klargestellt, dass seit Inbetriebnahme der 2. Tunnelröhre im Herbst 2004 und dem damit verbundenen Richtungsverkehr praktisch
keine Entlüftung mehr über die beiden Lüftungsschächte erfolgt, da die Tunnelabluft aufgrund des Fahrzeugschubes (Selbstbelüftungseffekt) über die beiden Portale abgeführt wird. Daraufhin erfolgte eine neuerliche Anfrage seitens des Umweltamtes der Stadt Graz, wie sich erstens die aktuelle Belastung im Bereich der Portale darstellt und zweitens, wie sich die Belastung im Westen von Graz, insbesondere im Bereich der Portale verändern würde, wenn die Tunnelabluft wiederum über die beiden Lüftungsschächte abgeführt würde. Diese Fragen wurden im Rahmen einer früheren Untersuchung basierend auf einer Modellierung bearbeitet und im Bericht LU-01-2011 publiziert(www.umwelt.steiermark.at).
Eine messtechnische-Überprüfung der Modellergebnisse (die aus Kostengründen damals nicht realisiert wurde) wurde nun in der Zeit vom 21.11.2013 bis 19.2.2014 mit Hilfe einer mobilen Luftgütemessung im Bereich des Südportals des Plabutschtunnels durchgeführt.
In den Zeiträumen 2.-6.12.13, 16.-20.12.13 und 20.-24.1.14 wurde im Südabschnitt
des Plabutschtunnels die Abluft eingeschaltet. Die gemessenen NO2-Konzentrationen im dadurch entlasteten Portalbereich zeigten einen Rückgang um etwa 9 μg/m³ im Vergleich zu jenen Zeiten, in denen die Lüftung nicht in Betrieb war. Dies war zwar etwas weniger, als in früheren Berechnungen - allerdings mit Bezug auf den Jahresmittewert - prognostiziert, lag aber dennoch in der gleichen Größenordnung.
Für den Jahresmittelwert ergab die mobile Luftgütemessung im Untersuchungszeit- raum eine um etwa 30% niedrigere durchschnittliche NO2-Konzentration im Vergleich zum Simulationsergebnis in [ÖTTL 2010]. Dennoch liegen die Belastungen auch für die erfasste Messperiode in Übereinstimmung mit den Berechnungen bei den nächsten Anrainern des Südportals sowohl über dem Grenzwert des IG-L als auch über dem höheren Grenzwert nach der Luftqualitätsrichtlinie der EU (2008/50/EG) von 40 μg/m³.