Emissionen aus der Tierhaltung
Die landwirtschaftliche Tierhaltung unterliegt aufgrund äußerer (z.B. Marktanforderungen, gesellschaftliche Entwicklungen) und innerer (z.B. Optimierungen im Betriebsablauf) Anforderungen einem stetigen Wandel. Damit gehen auch potenzielle Veränderungen von Emissionen, insbesondere von Ammoniak, Geruch und Staub einher. In der vorliegenden Richtlinie finden sich Ausführungen zu Ammoniak-, Geruchs- und Staubemissionsfaktoren, zu haltungsspezifischen Bewirtschaftungsformen sowie zu Berechnungsmodalitäten. Die emissions- und haltungsspezifischen Faktoren (die aus den jeweiligen Bewirtschaftungsformen resultieren), wurden auf Basis eigener Untersuchungen sowie Literaturrecherchen ausgearbeitet und sollen eine möglichst realitätsnahe Betrachtung der jeweiligen Emissionssituation ermöglichen. Die Überarbeitung und Anpassung der Großvieheinheiten (GVE) sowie die Definition der verschiedenen Bewirtschaftungsformen erfolgte unter Mitarbeit von Tierhaltungsexperten und -expertinnen der jeweiligen Nutzungsrichtungen. Sämtliche Ausführungen stellen eine Empfehlung für Beurteilungen im Sachverständigendienst dar. Die Anwendung von Emissions- und Bewirtschaftungsfaktoren, die von dieser Richtlinie abweichen, ist zulässig, wenn entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen, Belege oder fachlich fundierte Begründungen vorliegen.