VBA Ergänzungsbericht 2023
NO2 Immissionsbelastung bei Wohnanrainern
Auf Basis der Ergebnisse der langjährigen Messreihen des Luftmessnetzes Steiermark kann hinsichtlich der flächendeckenden Belastung durch die Luftschadstoffe Feinstaub PM10 und PM2.5 sowie Stickstoffdioxid NO2 davon ausgegangen werden, dass die aktuell geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L, BGBl.I Nr.115/1997, i.d.g.F.) überwiegend eingehalten werden.
Im nahen Einflussbereich von stärker frequentierten innerstädtischen Verkehrsträgern in Graz sowie entlang der Autobahnen A2 und A9 im Grazer Becken sowie im Leibnitzer Feld ist dies vor allem für Stickstoffdioxid NO2 nicht flächendeckend der Fall. In diesen Abschnitten findet sich Wohnnachbarschaft, die bedingt durch die Emissionen vom Verkehr auf den Straßen von Überschreitungen des IG-L - Jahresmittelgrenzwertes für diesen Schadstoff betroffen ist. Dem entsprechend werden in den genannten Autobahnbereichen seit 2007 immissionsgesteuerte Verkehrsbeeinflussungsanlagen gemäß VBA-Verordnung - IG-L Steiermark (aktuell LGBl. Nr.117/2014, i.d.g. F.) betrieben.
Die vorliegende Untersuchung wurde in Ergänzung zur 2024 vom Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Nachhaltige Antriebssysteme der TU Graz im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung durchgeführten „Evaluierung der VBA-Umwelt Steiermark für den Betriebszeitraum 2023" ( I-28/24/SJo V&U 24/005/1645) erstellt.
Ziel der Untersuchung war eine ergänzende Immissionsauswertung hinsichtlich der Frage, welche Wohnobjekte im Einflussbereich der VBA-Korridore entlang der Autobahnen A2 und A9 von Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2) von 35 μg/m³ gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L, BGBl.I Nr.115/1997) betroffen sind. Ausgewertet wurden auf Basis des Jahres 2023 die beiden Planfälle flexible immissionsgesteuerte Schaltung, entsprechend der VBA-Verordnung - IG-L Steiermark ( LGBl. Nr.117/2014), sowie Tempo 130 km/h.
Im Bericht werden die betroffenen Wohnobjekte sowie die mittels der VBA-Schaltung zu erreichenden Immissionsreduktionspotentiale ausgewiesen. Zusätzlich erfolgt eine graphische Darstellung der Gebiete mit NO2-Grenzwertüberschreitung basierend auf der derzeitigen und der zukünftigen Gesetzeslage.
Die Modellierungen zeigen, dass zwar durch die Verringerung der Emissionen auf Grund der Verbesserung der Motortechnologie und der Flottenerneuerung in den vergangenen Jahren deutliche immissionsseitige Verbesserungen erreicht werden konnten, dass aber eine durchgehende straßennahe (bezogen auf Wohnobjekte) Einhaltung des aktuell gültigen NO2 Jahresmittelgrenzwerts nicht gegeben war.
Am geringsten war das Reduktionspotential im Korridor Nord, wo im Evaluierungszeitraum aufgrund einer Dauerbaustelle von Jahresbeginn bis Mitte November 2023 durchgehend ein Tempolimit von 100 km/h bestanden hatte. Betroffen waren in diesem Korridor vergleichsweise wenige Wohnobjekte (5), das Reduktionspotential zwischen den Planfällen VBA und Tempo 130 lag dort bei 0,2 bis 0,3 µg NO2/m³ im Jahresmittel.
In allen anderen Korridoren errechnen sich im Bereich der betroffenen Wohnnachbarschaft deutlich höhere Reduktionen zwischen 0,7 und 1,7 µg NO2/m³ im Jahresmittel. Für die Korridore Süd und West wurden dabei jeweils 14, für den Korridor Ost 108 betroffene Wohnobjekte ermittelt.
Die abschließende graphische Darstellung zeigt die Areale, die bei einem statischen Tempolimit von 130 km/h von Überschreitungen der aktuellen sowie der ab dem Jahr 2030 gültigen Grenzwerte für NO2 betroffen waren bzw. sein werden. Für letzteres Szenario steigt die Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anrainern erwartungsgemäß deutlich.