Mobile Luftgütemessungen Ramsau 2023_2024

Von 28.06.2023 bis 02.07.2024 wurden in Ramsau Luftgütemessungen mittels einer mobilen Messstation durchgeführt, um die Immissions-Istsituation im Untersuchungsgebiet im Rahmen des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes (LGBl. Nr.161/1962, i.d.g.F.) zu erheben und zu beurteilen. Messziel war, die Voraussetzungen zur Beibehaltung des Prädikats „Luftkurort" zu überprüfen.
Als Basis de Vollzugs dient die „Richtlinie zur Erfassung und Bewertung der Luftqualität in Kurorten" (kurz: „Kurorte-richtlinie", Herausgeberin: Kommission für Klima und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, Dezember 2013). Für das Ansuchen von Gemeinden um Beibehaltung des Prädikats „Kurort" sind Luftgütemessungen im Abstand von 10 Jahren vorgeschrieben, und außerdem Richtwerte festgelegt, die für Luftschadstoffe einzuhalten sind.
Die Bewertung der Messergebnisse in Ramsau erfolgte gemäß den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) und des Ozongesetzes. Da insgesamt niedrige Luftschadstoffkonzentrationen gemessen wurden, wurde für die Bewertung gemäß Kurortegesetz die Tabelle 1 „Richtwerte gemäß WHO für das Neuansuchen von Luftkurorten" der Kurorterichtlinie herangezogen.
Die Durchlüftung in Ramsau ist durch die Lage am Südfuß des Dachsteins und infolge des Schutzes durch den Dachstein eher mäßig, wobei Winde aus Nordwest bis Nord-Nordwest dominieren. Im Winter ist das Paralleltal zum Ennstal thermisch begünstigt und relativ nebelarm, aber sommerkühl. Die Niederschlagsmengen sind etwas höher als im Ennstal, das Klima ist kontinental getönt.
Zusammenfassend wurde am Messstandort sowie im begleitend betriebenen integralen Stickstoffdioxidmessnetz folgende Luftschadstoffsituation ermittelt:
Für Feinstaub PM10 wurden mit einem maximalen Tagesmittelwert von 114 μg/m³ 228% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie bzw. des Grenzwertes gemäß IG-L und drei Tage mit Überschreitung dieses Wertes registriert - allerdings im Zuge eines Saharastaubereignisses Ende März 2024. Abseits davon wurde als höchster TMW 57 μg/m³ (114%) gemessen und ein Tag mit Überschreitung des Richtwertes festgestellt - ebenfalls im Zusammenhang mit einem weniger ausgeprägten Saharastaubereigniss um den 20. Juni 2024. Mit einem Jahresmittelwert von 6 μg/m³ wurden 30% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie erreicht.
Die Feinstaub PM2.5-Konzentrationen erreichten mit einem maximalen Tagesmittelwert von 41 μg/m³ 164% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie - ebenfalls während des Saharastaubereignisses Ende März 2024. Außerhalb dieser Episode erreichte der höchste TMW 25 μg/m³ am 21.06.2024 und damit 100% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. Damit wurde diese Vorgabe genau eingehalten. Der Jahresmittelwert lag mit 1 μg/m³ bei 10% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie.
Die Stickstoffdioxid-NO2-Konzentrationen erreichten am Standort der mobilen Messstation mit einem maximalen Tagesmittelwert von 23 μg/m³ 29% des Richtwertes für Kurorte, der Jahresmittelwert lag mit 5 μg/m³ bei 17% des Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie. Die integralen NO2-Messungen ergaben als höchsten Jahresmittelwert am Messpunkt in Ramsau/Kulm 10,7 μg/m³ und damit 36% des Jahresmittel-Richtwertes gemäß Kurorte-richtlinie.
Für die Summe der Stickstoffoxide NOx sind keine gesetzlichen Vorgaben festgelegt, im Vergleich mit steirischen Messstellen lagen die Immissionen für diesen Schadstoff auf unterdurchschnittlichem Niveau.
Für Ozon O3 wurden mit einem maximalen Achtstundenmittelwert von 108 μg/m³ 108% des äußerst strengen Richtwertes gemäß Kurorterichtlinie gemessen, an 15 Tagen wurde dieser Richtwert überschritten. Der Zielwert gemäß Ozongesetz wurde zu 90% erreicht und damit nicht überschritten. Die Konzentrationen entsprachen der Region und Höhenlage. Da sich Ozonkonzentrationen großräumig auf sehr ähnlichem Niveau bewegen, ist eine Einhaltung der Zielvorgabe gemäß Ozongesetz im Ostalpenraum unter den üblicherweise vorherrschenden Witterungsbedingungen generell nicht zu erwarten und liegt auch kaum im Einflussbereich der Gemeinde.
Die Konzentration von Benzo(a)pyren B(a)P in PM10 betrug 0,05 ng/m³ im Jahresmittel und lag damit klar unter dem Grenzwert gemäß IG-L von 1 ng/m³.
Die Konzentrationen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO) sind steiermarkweit aufgrund langjähriger Maßnahmen sehr stark zurückgegangen und wurden deshalb im Rahmen der gegenständlichen Messung nicht erhoben.
Damit kann die Luftqualität in Ramsau als sehr gut bezeichnet werden und entspricht den strengen Vorgaben für heilklimatische Kurorte und Luftkurorte.