Luftqualitätsrichtlinie
Mit der Richtlinie (EU) 2024/2881 hat die Europäische Union die Luftqualitätsvorgaben erneuert. Ab 2030 gelten daher deutlich strengere Grenzwerte. Beispielsweise sinkt der Jahresmittelgrenzwert von PM2,5 von 25 auf 10 µg/m³, der Jahresmittelgrenzwert für NO2 (Stickstoffdioxid) von 40 auf 20 µg/m³.
Für die Steiermark, mit den vielfältigen klimatischen und meteorologischen Bedingungen (vom Grazer Becken bis zu alpinen Bereichen), ist das von besondere Bedeutung und auch eine große Herausforderung. Speziell in den Beckenlagen kommt es bei Inversionswetterlagen immer wieder zu erhöhten Schadstoffbelastungen. Viele Maßnahmen in diesen Bereichen benötigen lange Vorlaufzeiten um künftig die Grenzwerte einhalten zu können.
Mit den hier veröffentlichten Publikatenen soll eine Grundlage für die Entscheidungsfindung dokumentiert werden sowie die Öffentlichkeit über den derzeitigen Stand und die neuen Vorgaben informiert werden.




