Landschaftsschutzgebiete Allgemein
Landschaftsschutzgebiete
sind Gebiete, die
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besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen
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im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder
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durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen.
Weiters sind alle natürlichen stehenden Gewässer und deren Uferbereiche bis in eine Entfernung von 150 m landeinwärts sowie alle natürlich fließenden Gewässer ex lege geschützt.
Nähere Details zu den Landschaftsschutzgebieten, deren Lage, Größe, Verordnungstext etc. finden Sie in der folgenden Tabelle: