geschützte Pflanzen EU
Zu schützende Pflanzen der Steiermark (lt. EU-Richtlinie)
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich der Staat Österreich auch zur Anwendung und Umsetzung zahlreicher EU-Gesetze und -Richtlinien verpflichtet. Die Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder FFH-Richtlinie, regelt mit ihren Anhängen ein breites Feld des Naturschutzes der Europäischen Union. Die Richtlinie sieht die Errichtung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten (NATURA 2000) vor. Mit diesem Netzwerk sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung von den Mitgliedsstaaten geschützt werden. Von den in den Anhängen II und IV aufgelisteten Pflanzenarten sind 14 auch für die Steiermark nachgewiesen, drei weitere sind verschollen bzw. ausgestorben.
Anhang
Moose
IIGrünes Gabelzahnmoos
Dicranum viride
IIDreimänniges Grimaldi-Moos
Mannia triandra
IIRückensack-Hornmoos
Notothylas orbicularis
IIGrünes Koboldmoos
Buxbaumia viridis
IIFirnisglänzendes Sichelmoos
Drepanocladus vernicosus
IIMassalongo-Spatenmoos
Scapania massalongi
IIBreidler-Sternlebermoos
Riccia breidleri
IILangsetiges Bruchmoos
Meesia longiseta
verschollen
IIRudolphi-Halsmoos
Tayloria rudolphiana
verschollen
Die Arten des Anhanges II sind von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Die mit Stern (*) gekennzeichnete Art ist eine prioritäre Art, deren Schutz besondere Verantwortung zukommt. Die Art des Anhangs IV ist von gemeinschaftlichem Interesse und streng zu schützen.