Unesco
U N E S C O -W E L T E R B E Welterbe - Was ist das?
Im Jahr 1972 gründete die Generalkonferenz der UNESCO (United Nations Education, Scientific and Cultural Organisation) die Welterbekonvention, um Denkmäler, die einen außergewöhnlichen Wert für die gesamte Menschheit darstellen, auszuwählen, zu erfassen und zu schützen. Die "Liste des Welterbes" liegt in Paris auf und beinhaltet bisher 552 Objekte aus 112 Staaten (Stand: Jänner 1998). Unter den 152 Staaten, die bis jetzt dieser Konvention beigetreten sind, ist auch Österreich, das sich 1992 dieser Organisation anschloss.
Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, das in ihrem Land befindliche Welterbe zu schützen und zu bewahren. Die Länder erhalten dafür auch finanzielle, technische oder beratende Unterstützung, für dessen Zweck ein Fonds für das Welterbe geschaffen wurde.
Nur der betreffende Staat kann einen Antrag auf Aufnahme in die Liste stellen. Das "Komitee für das Welterbe", das einmal jährlich zusammentritt und aus Experten aus 21 Ländern besteht, entscheidet dann endgültig über Aufnahme oder Ablehnung des Antrages
Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, das in ihrem Land befindliche Welterbe zu schützen und zu bewahren. Die Länder erhalten dafür auch finanzielle, technische oder beratende Unterstützung, für dessen Zweck ein Fonds für das Welterbe geschaffen wurde.
Nur der betreffende Staat kann einen Antrag auf Aufnahme in die Liste stellen. Das "Komitee für das Welterbe", das einmal jährlich zusammentritt und aus Experten aus 21 Ländern besteht, entscheidet dann endgültig über Aufnahme oder Ablehnung des Antrages
Das steirische Welterbe
Seit 1998 gibt es nun auch in der Steiermark ein Welterbe. Die Region Hallstatt - Dachstein / Salzkammergut wurde vom "Komitee für das Welterbe" in die Liste des Welterbes aufgenommen. Der Grund für die Aufnahme in diese Liste waren die seltene Flora und Fauna, archäologische und speläologische Fundstätten und eine sich über zweieinhalbtausend Jahre erstreckende kulturelle Kontinuität. Das Zentrum dieser Kulturlandschaft bildet Hallstatt. Das Gebiet selbst reicht vom Hohen Dachstein im Süden über den Gosaukamm und den Gosauseen im Westen bis hin zum Gosauzwang im Norden. Den steirische Anteil dieses Kulturgebiets bildet eine Pufferzone die auch in das Bundesland Salzburg hineinreicht.
Die besondere Bedeutung Hallstatts beruht auf seinem archäologischen Erbe. Der Reichtum der Grabfunde wurde mit der Salzgewinnung, die bis in die Bronzezeit zurückgeht, begründet. Der Ort hat aber auch eine große künstlerische Bedeutung, die durch die Wirkung der ursprünglich gotischen, nach einem Brand jedoch barock wieder aufgebauten Siedlung bedingt ist. Die Künstler verschiedenster Epochen wurden auch von der kontrastreichen Landschaft um Hallstatt angeregt, die Hallstatt umgibt.
Dank der Bevölkerung dieser Gegend hat sich das Ortsbild seit dieser Zeit kaum geändert, zumal auch das Verkehrsproblem mit einer wiederholten Pionierleistung - der Umfahrungsstraße unterhalb von Hallstatt - gelöst werden konnte. Dank dieser Straße wurde die Verbindung zwischen Ort und See erhalten.
Den steirischen Beitrag zu dieser Kulturlandschaft bildet die Gletscherregion des Dachsteins, sowie die Karstformationen mit ihren international bekannten Höhlen und Höhlensystemen, die vorallem von besonderem speläologischen Interesse sind. Die dort anzutreffende Flora und Fauna ist untypisch für diese Berglandschaft mit ihren fjordartigen Seen und ist von großer Bedeutung.
Die österreichische "Wunschliste" im Hinblick auf eine sukzessive Aufnahme von Objekten beinhaltet auch den steirischen Erzberg mit Eisenstrasse unter der Kategorie "Kulturlandschaften" sowie die Altstadt von Graz unter der Kategorie "Stadtdenkmale".
Die besondere Bedeutung Hallstatts beruht auf seinem archäologischen Erbe. Der Reichtum der Grabfunde wurde mit der Salzgewinnung, die bis in die Bronzezeit zurückgeht, begründet. Der Ort hat aber auch eine große künstlerische Bedeutung, die durch die Wirkung der ursprünglich gotischen, nach einem Brand jedoch barock wieder aufgebauten Siedlung bedingt ist. Die Künstler verschiedenster Epochen wurden auch von der kontrastreichen Landschaft um Hallstatt angeregt, die Hallstatt umgibt.
Dank der Bevölkerung dieser Gegend hat sich das Ortsbild seit dieser Zeit kaum geändert, zumal auch das Verkehrsproblem mit einer wiederholten Pionierleistung - der Umfahrungsstraße unterhalb von Hallstatt - gelöst werden konnte. Dank dieser Straße wurde die Verbindung zwischen Ort und See erhalten.
Den steirischen Beitrag zu dieser Kulturlandschaft bildet die Gletscherregion des Dachsteins, sowie die Karstformationen mit ihren international bekannten Höhlen und Höhlensystemen, die vorallem von besonderem speläologischen Interesse sind. Die dort anzutreffende Flora und Fauna ist untypisch für diese Berglandschaft mit ihren fjordartigen Seen und ist von großer Bedeutung.
Die österreichische "Wunschliste" im Hinblick auf eine sukzessive Aufnahme von Objekten beinhaltet auch den steirischen Erzberg mit Eisenstrasse unter der Kategorie "Kulturlandschaften" sowie die Altstadt von Graz unter der Kategorie "Stadtdenkmale".
Naturerbe - Kulturerbe
Das Komitee des Welterbes legt fest, was als Kultur- und was als Naturerbe anzusehen ist .Was ist der Unterschied?
1) Kulturerbe:
In die Kategorie des Kulturerbes fallen sämtliche Werke, die von Menschenhand geschaffen wurden.
2) Naturerbe:
Als Naturerbe bezeichnet man Gebilde, zu deren Schaffung der Mensch nicht direkt beigetragen hat. Dies können Landschaften von außergewöhnlicher Schönheit oder auch Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sein.
1) Kulturerbe:
In die Kategorie des Kulturerbes fallen sämtliche Werke, die von Menschenhand geschaffen wurden.
2) Naturerbe:
Als Naturerbe bezeichnet man Gebilde, zu deren Schaffung der Mensch nicht direkt beigetragen hat. Dies können Landschaften von außergewöhnlicher Schönheit oder auch Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sein.
Welterbestätten in Österreich
In Österreich gibt es bis jetzt drei Welterbestätten. Neben dem vor kurzem erst aufgenommenen Gebiet Hallstatt-Dachstein-Salzkammergut sind auch schon die Altstadt von Salzburg sowie das Schloß Schönbrunn mit seinen umliegenden Gärten in der Liste des Welterbes vertreten.
Österreich hat aber bereits weitere Anträge gestellt, um auch die Semmeringbahn (technisches Denkmal) und den Neusiedlersee (Naturerbe) zum Welterbe erklären zu lassen. Beim Neusiedlersee ist jedoch ein gemeinsamer Antrag mit Ungarn notwendig.
Bei konkreten Anfragen zu den Natur- und Kulturerbestätten können sie sich auch an folgende Adressen wenden:
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Abt. IV/3
1010 Wien, Minoritenplatz 5, Tel: (01) 531-20-0
Bundesdenkmalamt
1010 Wien, Hofburg - Säulenstiege, Tel: (01) 534-15-0
Welterbezentrum der UNESCO
7, place de Fontenoy, 75352 Paris 07 SP, Tel: 0033-1-45681889 oder 45681876
Österreichische UNESCO - Kommission
1070 Wien, Mentergasse 11, Tel: (01) 523-64-21 oder 526-13-01
Österreich hat aber bereits weitere Anträge gestellt, um auch die Semmeringbahn (technisches Denkmal) und den Neusiedlersee (Naturerbe) zum Welterbe erklären zu lassen. Beim Neusiedlersee ist jedoch ein gemeinsamer Antrag mit Ungarn notwendig.
Bei konkreten Anfragen zu den Natur- und Kulturerbestätten können sie sich auch an folgende Adressen wenden:
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Abt. IV/3
1010 Wien, Minoritenplatz 5, Tel: (01) 531-20-0
Bundesdenkmalamt
1010 Wien, Hofburg - Säulenstiege, Tel: (01) 534-15-0
Welterbezentrum der UNESCO
7, place de Fontenoy, 75352 Paris 07 SP, Tel: 0033-1-45681889 oder 45681876
Österreichische UNESCO - Kommission
1070 Wien, Mentergasse 11, Tel: (01) 523-64-21 oder 526-13-01