Geschützte Landschaftsteile
Geschützte Landschaftsteile
sind Teilbereiche der Landschaft, die
- das Landschafts- und Ortsbild beleben,
- natur- oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen,
- mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder
- als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der klein-klimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig sind.
Die geographische Lage der geschützten Landschaftsteile ist im
