Ortsbildschutzgebiete Steiermark
Unter Ortsbild versteht man in erster Linie die bauliche Ansicht eines Ortes oder Ortsteiles innerhalb einer Gemeinde, gleichgültig, ob nun die Betrachtung von innen oder von einem Standpunkt außerhalb des Ortes erfolgt. Geprägt wird dieses Ortsbild daher grundsätzlich von den baulichen Anlagen eines Ortes selbst. Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften, Schlossbergen eines Ortes.