ORTSBILD EHRENHAUSEN
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
||||
VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
24.10.1994 | 89 | 21 | 1994 | 30.12.1994 |
Der Markt Ehrenhausen liegt am rechten Murufer, eingebettet zwischen dem „Weststeirischen Hügelland", den „Windischen Büheln", und dem „Murfeld". Ausgangspunkt für die Entwicklung von Ehrenhausen war das Schloss. Das heutige Ortsbild wird - bei einem Blick vom Mausoleum aus - außerhalb des historischen Ortskerns von der Bewaldung des Schlossberges und dem östlich anschließenden Landschaftsraum, den Wäldern der angrenzenden Hügellandschaft, der Mur und dem nördlich anschließenden weiten, flachen Murfeld begrenzt.
Das Gebiet um den heutigen Ort Ehrenhausen war in römischer Zeit, soweit man das aus bisherigen Funden schließen kann, verhältnismäßig stark besiedelt. Es zählte zum Verwaltungsterritorium von Flavia Solva, dem Handels- und Kultur-Zentrum und dem Sitz der Territorialverwaltung.
Die Einfahrt nach Ehrenhausen von Norden führt auf einen fast quadratischen Platz, der einerseits durch einen Garagenzubau am oberen Ende, andererseits durch die zunehmende Verkehrsbelastung erst bei genauerer Betrachtung auffällt.
Im Gegensatz dazu stellt der wesentlich größere, dreieckförmige Hauptplatz eigentlich nur eine Verbreiterung der Hauptstraße dar. Der Blick jedes Besuchers wird vom Emmabrunnen über das an der Stirnseite gelegene Rathaus, vorbei an der seitlich liegenden barocken Pfarrkirche hinauf zum Mausoleum und zum Schloss gelenkt. Das Rathaus schließt den zum Gamlitzbach offenen Platz am oberen Ende ab. Der nächste Platz, an der Kreuzung von Hauptstraße und Kleinhansgasse, weist ebenfalls einen dreieckförmigen Grundriss auf, wird aber infolge zunehmender Straßenverbreiterung und einer Teilung der Fläche in einen Fußgänger- und in einen Fahrbahnbereich nur von wenigen als solcher wahrgenommen.
Der derzeitige Parkplatz gegenüber der „Steiermärkischen" kann nicht als Platz gewertet werden, sondern stellt lediglich eine Baulücke dar. Eine Gestaltung oder bauliche Schließung dieses Areals sollte überlegt werden. In weiterer Folge führt die Hauptstraße bis zur Gabelung in Gamlitzerstraße und Platscherstraße und wird im Kreuzungsbereich durch das dort befindliche Haus nach Süden abgeschlossen.
Der Bereich vor dem barocken Tor am Beginn der Schlossauffahrt kann als Platz gewertet werden, wird aber derzeit stiefmütterlich behandelt.
Vom Hauptplatz führt die Bahnhofstraße als enger Straßenzug zwischen Gasthaus und Kirche nach Norden. Der Bahnhofplatz wird im Norden durch das Bahnhofgebäude geprägt. Ein entsprechender Abschluss nach Süden wurde durch den Bau der eingeschossigen Gebäude nicht erreicht. Dadurch kommt es hier zu keiner Platzbildung.
Für die Abgrenzung waren der historische Marktplatz mit Kirche, Rathaus und den Bürgerhäusern, die einzelnen Villen, das Schloss mit Mausoleum, das Georgischlössl und im Besonderen die Blickrichtung vom Schlossberg auf den Markt maßgeblich.
Im Westen bildet das Georgischlössl die Grenze des vorgeschlagenen Ortsbildschutzgebietes. Die Wohnblöcke und Wohnhäuser rechts und links der Zufahrtsstraße wurden mit aufgenommen, da sie die Sichtverbindung sowohl vom Hauptplatz auf das Georgischlössl als auch vom Schlossberg auf den Ort beeinflussen. Dasselbe gilt auch für das Schulgebäude, das mit seiner derzeitigen Fassade als Störfaktor im Ortsbild aufzufassen ist.
Die Grenze im Norden verläuft parallel zur Eisenbahnlinie und zieht sich im Nordosten den Schlossberg hinauf. Den Wirtschaftsgebäuden entlang folgt die Abgrenzung dem Gelände im Osten, bis hin zu den Häusern an der Kreuzung von Hauptstraße, Platscher Straße und Gamlitzer Straße.
Der Gamlitzbach schließt die Zone im Süden und Südwesten ab. Eine Aufnahme der Grün- und Böschungsflächen im Bachbereich wie auch des Gamlitzbaches selbst in die Zone wird für sinnvoll gehalten, da dieses Gebiet nicht nur das Bild vom Schlossberg aus gesehen wesentlich mitbestimmt, sondern auch eine natürliche Grenze bildet. Der naturnahe Verlauf des Baches soll beibehalten werden.
Die weitere Abgrenzung im Westen, etwa ab der Höhe des Bürgerwaldsteges, verläuft durch den Wald bergauf bis zur Volkmayergasse, wo sie dann weiter hinter den Villen und deren Gärten entlang des Waldes, über noch unbebaute Flächen, bis hin zum Georgischlössl verläuft.
Der Abgrenzungsvorschlag zielt auf den Schutz erhaltenswerter Bauten und die Erhaltung jener Sichtbereiche hin, die das Bild vom Schlossberg aus bestimmen. Die Randbereiche, aber auch Bereiche im vorgeschlagenen Schutzgebiet enthalten eine Vielzahl an Gebäuden, deren Bausubstanz zum Teil störend auf das Gesamtbild des Marktes wirkt.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
GEMEINDE EHRENHAUSEN (Homepage)
LUFTBILD (digitaler Atlas)