ORTSBILD EPPENSTEIN
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
27.06.1983 | 51 | 17 | 1983 | 18.08.1983 |
Auf einem schmalen Felsrücken, der bis 200 m über die Talsohle ansteigt, liegt die aus dem 12. Jahrhundert stammende Burg Eppenstein, die die wichtige Straße von Judenburg und Weißkirchen über den Obdacher Sattel in das Lavanttal beherrschte. Sie liegt an einer Stelle, wo die Straße aus dem weiten Aichfeld in das schluchtartige Tal der Granitzen wechselt.
Die landwirtschaftlich ausgerichtete Struktur dieser Region ist durch die topographischen und geographischen Gegebenheiten bedingt. Innerhalb des Gemeindegebietes liegt verstreut eine Anzahl großer Bauernhöfe. Die Nutzflächen der bäuerlichen Betriebe reichen übergangslos bis an den Rand des Siedlungsraumes.
Eppenstein kann von der Siedlungsgröße her als kleines Dorf angesehen werden, welches jedoch durch seine Entwicklung keine dörfliche Prägung im eigentlichen Sinn aufweist. Die Reste des ehemaligen Hammerwerkes und der Sensenschmiede, welche westlich des Granitzenbaches und östlich der Bundesstraße liegen, bilden den eigentlichen Kern der Ortschaft Eppenstein.
Die Besonderheit des Ortsbildes liegt im räumlichen Zusammenwirken der Ruine Eppenstein mit dem Burgberg, dem historischen Hammerwerk und einzelner Bauernhöfe bzw. den landwirtschaftlich genutzten Objekten. Diese "Einheit" umfasst die Abgrenzung des Schutzgebietes.
Bei der Betrachtung des Ortsbildes von Eppenstein fällt auf, dass die Altbauten durchwegs mit steil geneigten Ziegeldächern und gemauerten Giebeln mit geringen Dachüberständen ausgestattet sind. Die Bauten hingegen, die in den 50-er - 70-er Jahren unseres Jahrhunderts entstanden, sind vielfach flach geneigt und mit sehr unterschiedlichem Material, meist in grauem Farbton, eingedeckt. Gerade die geringe Anzahl alter, harmonisch untereinander in Beziehung stehender Dächer im Bereich des ehemaligen Hammerwerkes sollte duch eine Anpassung der Dachformen und Firstrichtungen bei Neubauten in der Nähe des Ortskerns eine Unterstützung in ihrer Aussage erhalten. Durch Dachform und Deckung der Altbauten wird unmittelbar eine Beziehung zueinander hergestellt, die unter den wenigen historischen Gebäuden verbindend wirkt. Umso deutlicher hebt sich die neue Verbauung mit ihren wenig ausgeprägten Dachkörpern in Form eines beziehungslosen Nebeneinanderstehens ab.
Die Abgrenzung des Schutzgebietes umfasst:
- den Bereich um die Ruine Eppenstein
- den Bereich der ehemaligen Sensenschmiede mit den im Osten angrenzenden Freiflächen und den im Norden des Hammerwerkes liegenden Ortsteil
- den Bereich der vorgelagerten landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und südlich der Ruine Eppenstein.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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