ORTSBILD FEHRING
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
24.05.1993 | 60 | 13 | 1993 | 12.07.1993 |
Herzog Rudolf IV. erhob 1362 Fehring zum Markt und 1365 kam es zur Errichtung einer selbständigen Pfarre. Die Kirche - vermutlich schon bei der Ortsgründung errichtet - wurde erstmals 1305 genannt und wahrscheinlich schon in der 2. Hälfte des 15. Jhs. mit einem kleinen Tabor umgeben, der nach dem Haiduckensturm weiter ausgebaut wurde. Die Grenzlage setzte Fehring vielen Überfällen aus. Der Ort erlitt 1411 in der Walseer Fehde großen Schaden und war im Ungarnkrieg 1480 bis 1490 von den Ungarn besetzt.
Große Schäden gab es in den erbitterten Kämpfen im April 1945. 36 Häuser und die Kirche wurden zerstört oder schwer beschädigt. Nach dem Wiederaufbau wurde Fehring am 1. Jänner 1962 zur Stadt erhoben.
Bestimmend für das äußere Erscheinungsbild der Stadt Fehring ist der sie umgebende Naturraum. Im Norden die breite, lange Zeit - wegen der hohen Bodenfeuchtigkeit - weitgehend unverbaute Talaue der Raab, im Süden die Auslaufrücken des oststeirischen Riedellandes. Dieser Eindruck wird jedoch durch verschiedene Eingriffe empfindlich gestört. Dazu zählen vor allem die Raabregulierung und der Straßenbau. Die neue Umfahrungsstraße rückt aufgrund ihrer Dammführung das Erscheinungsbild der Orstsilhoutte in ein neues, sensibleres Blickfeld, als dies von der alten Bundesstraße aus der Fall war. Vor allem die Stellung der Häuser in ihrem willkürlich wirkenden Nebeneinander ist unbefriedigend.
Die Stadt Fehring ist mit Hausgärten gut durchgrünt. Obstgärten bilden derzeit in bestimmten Bereichen den Übergang von der Siedlung zu den landwirtschaftlichen Flächen. Obstgärten, Äcker und Restwälder prägen hier das kulturlandschaftliche Erscheinungsbild.
Die Ortsmitte der Stadt wird vom Hauptplatz bestimmt. Dieser etwa 200 m lange und 40 m breite Platz wird an seinen beiden Längsseiten von einer geschlossenen Häuserreihe begleitet. An der Nordseite begrenzt ihn sehr eindrucksvoll die Kirche mit ihrem 54 m hohen Turm, die gleichzeitig auch als Wahrzeichen der Stadt gilt. Diese Einheit ergibt den städtebaulichen Höhepunkt des Ortes. Die vom Hauptlatz wegführenden Straßen sind anfangs von geschlossenen Häuserreihen gesäumt und erzeugen charakteristische Straßenräume. Zum Ortsrand hin löst sich diese Baudichte jedoch auf, und es kommt zu den schon beschriebenen Zersiedelungserscheinungen.
Das Schutzgebiet wird abgegrenzt:
- Im Osten durch die Landesstraße
- Im Norden folgt die Begrenzung dem Verlauf der Bundesstraße
- Im Osten schließt die Abgrenzung zunächst den unverbauten Vorbereich der Stadt ein und folgt der Abgrenzung des allgemeinen Wohngebietes (Flächenwidmungsplan)
- Im Süden folgt sie den natürlichen topographischen Gegebenheiten und dann ebenfalls dem allgemeinen Wohngebiet.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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