ORTSBILD FISCHBACH
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
03.12.1979 | 94 | 20 | 1979 | 17.12.1979 |
Der Name Fischbach wurde im Jahre 1295 in einem Urbar des Bistums Seckau erstmalig erwähnt. Das Dorf entwickelte sich entlang der Straße, die neben der Landwirtschaft eine wichtige zusätzliche Erwerbsquelle für die Bewohner darstellte. Das Hauptgeschäft der Fischbacher bestand dabei im "Vorspannleisten". Die Straße war vielfach an steilen Stellen angelegt, so dass die schwer beladenen Fuhrwerke ohne fremde Hilfe nicht über den Berg kommen konnten. Heute erinnert der Name "Absetz" noch daran, wo die vorgespannten Pferde abgesetzt wurden.
Fischbach liegt auf einem breiten Sattel in 1050 m Seehöhe, der den Fischbacher Wald mit dem Massiv des Teufelsteines verbindet. Auf diesem zuerst nach unten, dann nach oben geschwungenen Rücken entstand zu beiden Seiten der Straße das Dorf. Diese offene Lage bewirkt, vor allem von Norden und Westen her, freie Sicht auf die Siedlung - mit ihrem baulichen Höhepunkt der Kirche - und auf das umgebende Land.
Der Siedlungsrand ist nicht scharf abgegrenzt. Die Überleitung vom 0rt in die Landschaft bilden 0bstgärten, Bäume und die die Wege begleitenden Eschenreihen. 0rtschaft und das umgebende Kulturland bilden den ausgeprägten Charakter Fischbachs. Ebenso bestimmend sind die 0rtslinden, die bäuerlichen Hausgärten mit ihrer großen Vielfalt an Pflanzen und Blumen und die teilweise vorhandenen kleinen Vorgärten zum Straßenraum hin. Fischbach selbst ist kaum von architektonisch besonders wertvollen Einzelbauten geprägt. Das Gesamterscheinungsbild ist durch die Lage der Häuser mit ihren Vor- und Rücksprüngen, den Verengungen und Platzbildungen äußerst spannungsreich und kann daher durch Veränderungen empfindlich gestört werden.
Das Schutzgebiet umfasst neben dem eigentlichen Ort mit unmittelbar nördlich davon gelegenen Weilern einen großen Teil der umgebenden Landschaft. Eine Unterteilung des Schutzgebietes in Bereiche würde der Einheitlichkeit des Ortes widersprechen. Die Abgrenzung folgt den ausgeprägten topographischen Gegebenheiten und umfasst damit den die Charakteristik mitbestimmenden Naturraum.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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