ORTSBILD JUDENBURG
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
14.07.1986 | 64 | 14 | 1986 | 05.09.1986 |
Durch Bodenfunde ist eine Besiedelung seit dem 3. Jh.v.Chr. nachweisbar. Illyrisch-norische Funde und Römersteine bezeugen eine stete Weiterbesiedelung und einen regen Kulturaustausch über weite Entfernungen hin.
Auf der Hochfläche einer Eiszeitmoräne am westlichen Ende des Aichfeldes entstand eine Befestigungsanlage, die durch 3 Steilabfälle geschützt ist. Hier, am heutigen Martiniplatz, lag schon im 10. Jh. die Burg des Herzogsgeschlechtes der Eppensteiner, umgeben von einer Ritterstadt sowie festen Häusern ortsansässiger Adelsfamilien und Bürger. Als Gaugrafensitz wird Judenburg bereits 1080 erwähnt; der erweiterte Burgbezirk mit der Martinskirche und 8 Ritterhäusern war noch im 14. Jh. Territorium der Judenburger Ritterschaft.
Unterhalb der Rittersiedlung bildete sich am Purbach (=Burgbach) eine Handelsniederlassung, die dem Zug der ehemaligen Römerstraße nach Osten folgte. Früh entstand auch in der Nähe der Burg eine Judensiedlung, die Burg und Ort den Namen gab. Die erste urkundliche Erwähnung Judenburgs findet sich in einer Admonter Urkunde von 1074. Unter Herzog Heinrich III. wurde Judenburg 1103 erst zum Markt und im Jahre 1224 schließlich zur Stadt erhoben.
In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde der Marktplatz in Dreiecksform mit dem Parallelstraßenzug von Herren- und Burggasse angelegt und später durch Häuserniederlegungen in einen rechteckigen Platz umgewandelt.
Die Stadt dehnt sich Richtung Westen aus, wo gegen Ende des 16. Jh. die neue Burg erbaut wurde. Der Verlauf der mittelalterlichen Stadtmauern ist heute noch teilweise im Norden und Osten erkennbar. Judenburg war im Mittelalter als Handelsstadt von großer Bedeutung und erreichte dadurch ansehnlichen Reichtum. Auch als Kunstzentrum galt Judenburg vom 15. bis zum 18. Jh. überregionale Bedeutung.
Die Abgrenzung des Schutzgebietes beachtet die Einheit des inneren und äußeren Ortsbildes. Das innere Ortsbild umschreibt den Bereich der Straßenzüge und Plätze, der Freiräume und raumbildenden Elemente bis hin zu historisch wertvollen Objekten und reizvollen Details. Das äußere Ortsbild zeigt klar ablesbare räumliche Einheiten, die durch die ausgeprägten Geländeformationen, insbesondere durch die Terrassenanlage der Altstadt und deren zugeordnete tieferliegende Vorstadtbereiche geprägt werden. Der Verlauf der Mur zeichnet die Geländeformation nach; bestimmend sind auch der murbegleitende Wald und die angrenzenden Freiräume von der nördlichen Stadtkrone bis hin zum südlichen Murufer.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
- STADTGEMEINDE JUDENBURG (Homepage)
- LUFTBILD (digitaler Atlas)