ORTSBILD LASSING
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
22.04.1996 | 32 | 12 | 1996 |
31.05.1996 |
Von den 18 Orten, aus denen Lassing besteht, die so verteilt liegen, dass sie nie simultan gesehen werden können, sind nur einige wenige gänzlich neu entstanden; die Mehrzahl verfügt zumindest über einen alten Kern, und weist die Struktur eines Haufendorfes oder überhaupt Weilercharakter auf.
Die Nutzung der alten Bausubstanz liegt heute zum überwiegenden Teil im landwirtschaftlichen Bereich, was unter anderem den großen Bestand prächtiger Wirtschaftsgebäude erklärt. Die Hofstellen und Bauernhäuser selbst, meist mehrmals umgebaut, gehen teilweise in das 16. und 18. Jahrhundert zurück und bilden die Hauptsubstanz der schützenswerten Ortsbilder.
Naturgemäß hat sich das Interesse des Ortsbildschutzes auf jene Orte und Ortsteile gerichtet, die ein Maximum an erhaltener Bausubstanz und ein Minimum an Fehlentwicklung und Störung aufweisen. Es sind dies: Altlassing, Gatschling, Lassing, Neusiedl, Treschmitz, Stein, Unterberg und Wieden.
Die Ortsentwicklung von Lassing insgesamt steht seit Jahren unter dem Zeichen eines Siedlungsdruckes von außen, nämlich aus dem Raum Rottenmann und insbesondere Liezen, sowie eines Siedlungsdruckes von innen, jeweils auf dem Sektor des Einfamilienwohnhauses. Gerade das Einfamilienwohnhaus ist es wiederum, das durch die Option auf freistehende Situierung oder auch auf günstige Aufschließungsverhältnisse entlang der Straße eine ortsbildstörende Tendenz zur Zersiedlung und zur Ortsentwicklung entlang der Straßen (Straßendorf) verursacht; so wird denn auch im Entwicklungskonzept die Weiler- und Hausdorfstruktur als erklärtes Ziel der Ortsentwicklung festgeschrieben.
Lassing: Das dominierende Charakteristikum des Ortsbildes ist die hochliegende Kirche mit Turm im Westen in Verbindung mit der dichten Ost-West-Kernbebauung vom Hauptplatz bis zum Ortsende im Osten sowie die klare Bebauungsgrenze zum Talboden im Norden. Die Schutzgebietsabgrenzung umschließt diese Bereiche und greift im Westen gerade so weit darüber hinaus, als Bauführungen den Blick auf die Kirche beeinträchtigen könnten.
Altlassing: Nebenhauptort mit alter Kernbebauung, die sich um den nord-süd-gerichteten Hauptplatz mit Angercharakter gruppiert; die Platzbildung ist räumlich sehr wertvoll und noch verbesserungsfähig. Charakteristisch für dieses Ortsbild ist außerdem die naturräumlich vorgegebene Lagerung des Ortes am Südhang und die reizvolle Dachlandschaft des Altbestandes sowie die überwiegend klare Bebauungsgrenze zum Freiland. Die jüngere Bebauung zeigt Ansätze zur Straßendorfbebauung, ohne gravierend zu stören. Die Begrenzung des Schutzgebietes umschließt daher das gut arrondierte Bauland knapp und seilzugartig.
Gatschling: Nebenort in leichter Südhanglage, der deutlich in einen Altbestand und einen Siedlungsteil mit angepassten, typisierten Einfamilienwohnhäusern zerfällt. Der östliche Bereich des Ortes ist haufendorfartig strukturiert und beherbergt einige imposante Wirtschaftsgebäude und Bauernhäuser; außerdem wird das Ortsbild im Osten durch eine sehr reizvolle geschlossene Bebauung als Ortsgrenze bereichert. Die Begrenzung des Schutzgebietes umschließt dennoch den Ort als Ganzes, um Tendenzen zur Verklammerung der ungleichen Hälften zu stützen.
Neusiedl: Nebenort in leichter Südhanglage, in seinem Altbestand recht kleines Haufendorf am Waldrand gelegen, hangabwärts mehr und mehr von Eigenheimbauten umgeben, diese nahezu übergehend in die Eigenheimsiedlung Moos, die bis herab zum Talboden reicht. Charakteristisch für das Ortsbild sind die naturräumliche Fassung, die Dachlandschaft der großen Gebäude und die damit verbundene Wirkung als „Krone" des gesammten Siedlungskörpers. Die Begrenzung des Schutzgebietes umschließt den Altbestand ebenso wie die neueren Bauten, sodass eine Stützung der Ortsbildcharakteristik erwartet werden kann.
Stein: Ein eher großer Weiler am leicht fallenden Nordhang (Schattenseite) - fast ein Freilichtmuseum. Das durch Neubauten kaum beeinträchtigte Ortsbild wird durch äußerst reizvolle Einzelobjekte (z.B. Troadkasten) und Raumbildungen bereichert und charakterisiert. Die Dachlandschaft wird von großen Baukörpern gebildet und von reichlichem Baumbestand durchsetzt. Diese heile Welt des Weilers wird in der Gesamtheit ihrer Baulandausweisung als Schutzgebiet umgrenzt.
Treschmitz: Kleiner Nebenort westlich von Lassing mit wenigen Hofstellen, diese mit großen Baukörpern, hervorstechend das „Steinhaus". Die Schutzgebietsabgrenzung erfolgt ident der Baulandabgrenzung, um eine tendenziöse Fehlentwicklung zum Straßendorf zu unterbinden.
Unterberg: Typischer Weiler in leichter Nordhanglage mit integrierbaren Erweiterungen (Einfamilienhäuser) und Arrondierungsmöglichkeiten im Baulandbereich. Die Schutzzonenabgrenzung ist daher deckungsgleich mit der Baulandausweisung (Dorfgebiet).
Weiden: Typischer Weiler in Nordhanglage mit alter Bausubstanz und eher geringfügigen Störungen; trotz zahlreicher Neubauten geschlossene Anordnung mit Arrondierungsmöglichkeiten des Ensembles im Baulandbereich (Dorfgebiet). Die Schutzgebietsabgrenzung ist daher deckungsgleich mit der Baulandausweisung.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
- Gemeinde Lassing (Homepage)
- LUFTBILD (digitaler Atlas)