ORTSBILD LEIBNITZ
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
||||
VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
02.04.1990 | 40 | 15 | 1990 | 25.05.1990 |
Sehr charakteristisch für das Ortsbild von Leibnitz ist die städtebauliche Anlage, die so konzipiert ist, dass von keiner der zehn auf den Hauptplatz führenden Straßen ein Überblick über das Zentrum der Stadtanlage gewonnen werden kann, da ihre Anordnung keinen geradlinigen Durchblick durch den Siedlungsraum erlaubt. Der Hauptplatz wird an seinen Enden durch zwei Sakralbauten optisch abgeschlossen, an denen vorbei jeweils rechts und links zwei Straßen hinausführen; die Schmiedgasse stößt ebenfalls an ihren beiden Enden auf Querverbauungen, im Norden auf den Hauptplatz, im Süden auf die südliche Verbauung der Altenmarkterstraße. Auch die Grazerstraße mündet versetzt zur Schmiedgasse in den Hauptplatz. Eine so angelegte Siedlungsstruktur hatte möglicherweise gewisse Vorteile in militärischer Hinsicht, insbesondere, wenn, wie hier eine Befestigungsmauer fehlte. Die besondere Qualität liegt aber wohl in der Geschlossenheit der Straßen- und Platzräume.
Prinzipiell muss in Leibnitz zwischen den zwei Zonen mit einer geschlossenen Verbauung im Zentrum und um den Bahnhof und dem rundum gelegenen Siedlungsbereich mit offener Verbauung unterschieden werden. In den geschlossenen, verbauten Bereichen wird das Ortsbild durch die Straßen und Plätze bestimmt.
Den zwei geschlossen verbauten Zonen mit ihrem eher städtischen Charakter stehen offen verbaute gegenüber. Ihre freistehenden Bauwerke bestimmen durch Baufluchtlinien den Freiraum. Bei den allerdings weniger klar gefassten Freiräumen oder einzeln stehenden Häuserzeilen ergeben sich durchbrochene Grenzen im Stadtbild. Bei dieser Art der Verbauung ist aber neben der Architektur ein weiterer wesentlicher Faktor die Vegetation, die einerseits durch ihr Wachstum und andererseits durch die wechselnde Belaubung einem Wandel unterworfen ist. Im Sommer undurchdringliche, grüne Sichtbarrieren können im Winter völlig transparent werden. Die Bauten dieser Zone müssen also auch als solitäre Objekte gesehen werden, die sich von allen Punkten rundum eingesehen, in das Stadtbild fügen sollten, sowohl mit als auch ohne Vegetation. Das Schutzgebiet umfasst den historischen Siedlungskern mit dem Stadtpark, das Villenviertel um das Zentrum und die Stadterweiterung zur Bahn.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
- STADTGEMEINDE LEIBNITZ (Homepage)
- LUFTBILD (digitaler Atlas)