ORTSBILD NEUMARKT
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
21.03.1988 | 25 | 7 | 1988 | 28.04.1988 |
Die gleichzeitig mit dem Markt erbaute und in sein Wehrsystem einbezogene Burg, seit 1500 Forchtenstein genannt, war Amtssitz des landesfürstlichen "predium provincie" und des "iudicum in Graz". Galgenstätte und Schöffenstab sind erhalten. St. Lambrecht übte die Lehensherrschaft über den Markt und Straßenknotenpunkt aus, der manchmal wohl wegen seiner "städtischen" Anlage als Stadt bezeichnet wurde, de jure aber nie Stadt war.
Nördlich des Marktes, der auch Mautrecht besaß, entstand im 17. Jh. das bewehrte Pichlschloss. Die Pfarrkirche St. Katharina und der spätgotische Karner St. Jakob haben kunstgeschichtliche Bedeutung. Um 1400 war Neumarkt neben St. Lambrecht und Judenburg, vor allem durch seine Maler, ein Zentrum der Kunst.
Neumarkt besaß außer dem Marktrecht auch das Niederlagsrecht für Salz sowie für Eisen aus Hüttenberg. Durch seine Lage an der Fernverkehrsstraße und in der offenen Passlandschaft war Neumarkt häufig von Feinden bedroht. Besonders hart wurde es von den Türken- und Ungarneinfällen gegen Ende des 15. Jhs. betroffen.
Der von einer Wehrmauer umgebene gewachsene Ort von Neumarkt ist trapezförmig, lediglich die nördliche Wehrmauer weist in ihrem westlichen Bereich im letzten Drittel zur Burg Forchtenstein eine Schwenkung nach Süden auf.
Charakteristisch für das Ortsbild ist sein von Bürgerhäusern eingerahmter Straßenplatz mit zum Teil noch gut erhaltenen Fassaden. Als besondere Objekte sind das Marktgemeindehaus, das Bezirksgericht, das Haus Egger, das umgebaute Postgebäude sowie das Haus der Landesgenossenschaft und verschiedene andere Bürgerhäuser hervorzuheben.
Die unmittelbar außerhalb der Wehrmauer liegenden Gebäude sind nach der Jahrhundertwende entstanden und weichen von der geschlossenen, dichten Verbauung des Zentrums ab.
Je weiter vom Ortskern entfernt, umso mehr werden diese zuerst sicher villenartig freistehenden Gebäude von den Gebäuden aus der Zeit nach 1950 umschlossen, die vorerst vielfach mit Steildächern und Schopf gestaltet sind. Gebäude der späten 50er und der 60er Jahre wurden oft mit ganz flach geneigten Dächern ausgeführt.
Die Schutzgebietsgrenze umfasst den durch die Wehrmauer umschlossenen historischen Ortskern, der auch die bedeutendsten historischen Objekte beinhaltet. Darüber hinaus sind jene Bereiche mit eingeschlossen, die die Entwicklung des Marktes in seiner räumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Struktur geprägt haben.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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