ORTSBILD ST. GALLEN
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
18.04.1996 | 26 | 6 | 1996 |
31.05.1996 |
Das Hauptsiedlungsgebiet liegt im Talboden und wird im Westen durch die Hangzone des Bergerviertels und durch den Geigenkogel begrenzt. Im Osten trennt der tief einschneidende Weißenbach die Ortschaft von der Burg Gallenstein. Die Siedlungsentwicklung hat sich entlang der Bundesstraße in Nord-Süd-Richtung vollzogen.
Die Hangzone des Bergerviertels (oberhalb des Ortszentrums) bildet den Rahmen (die Silhouette) für das Ortsbild. Von Norden kommend ist der Geigenkogel von Bedeutung für Siedlungsentwicklung und Ortsbild. Der Hangfuß markiert die Baulandgrenze. Die Hangzone selbst bildet einen starken räumlichen Abschluss nach Westen hin. Die in diesem Bereich noch anzutreffenden Wiesen- und Obstbaumbestände sind das Ergebnis einer langfristigen (über Generationen) Nutzung der Landschaft.
Das zum Teil als Bauland ausgewiesene „Pfarrfeld" - ein Bereich, der noch über große Baulandreserven verfügt - bildet einen Puffer zwischen bebautem Bereich und dem ökologisch bedeutsamen, zum Teil dicht bewaldeten Einschnitt des Weißenbaches. Besonders dieser Bereich ist von der Burg Gallenstein und allen Anhöhen östlich der Ortschaft deutlich einsehbar.
Bei der nördlichen Ortseinfahrt ist das ausgewiesene Bauland beidseits der Bundesstraße in diesem Bereich über weite Teile noch unbebaut. Östlich der B 117 wechseln alte und neue Wohnbebauung mit punktueller betrieblicher Nutzung ab. Unmittelbar vor der Einfahrt in das Ortszentrum erfolgt einseitig (an der Kurvenaußenseite) ein deutlicher Raumabschluss durch den Gasthof Rappel (samt Nebengebäuden).
Der Hauptplatz bildet ein geschlossenes Ensemble. An beiden Längsseiten des Platzes dominiert die geschlossene Bebauung. Die Gebäude stehen zum überwiegenden Maß traufseitig zum Platz. Lediglich in der Mitte treten drei giebelseitig zur Straße orientierte Gebäude dominant hervor.
Charakteristisch sind die schmalen Durchgänge und Durchfahrten zwischen einzelnen Gebäuden, zur Erschließung der dahinterliegenden Wohngebäude und betrieblich benutzter Nebengebäude. Einige dieser schmalen Durchgänge sind mit Torbögen (Mauerwerk oder Metallkonstruktion) überspannt. Damit wird der geschlossene Platzeindruck verstärkt.
Besondere Bedeutung kommt den Gebäuden an den Schmalseiten des Platzes zu. Im Norden des Platzes bilden das ehemalige Gerichtsgebäude und ein Haus mit Sgraffiti-Fassade einen klaren Raumabschluss.
Am südlichen Ende geht der Platz schrittweise in den angrenzenden Straßenraum (B117) über. Zur Straßenachse hin versetzte Gebäude lassen immer wieder Kanten entstehen, bis sich der Platz auf Straßenbreite verjüngt.
Das Ensemble ist dem Ortszentrum (Hauptplatz) direkt zugeordnet. Die freistehende im Vergleich zum Hauptplatz leicht erhöht situierte Kirche dominiert mit dem zum Platz zugewandten Turm das Ensemble. Die Kirche ist umgeben von einer Reihe alter, großvolumiger, freistehender Gebäude. Mitprägend sind der dichte Baumbestand und die Grün- und Freiflächen.
Ausgehend vom südlichen Ende des Hauptplatzes hat sich hier ein interessanter und abwechslungsreicher Straßenraum entwickelt. Es dominieren zur Straßenachse versetzte und unterschiedlich weit abgerückte Einzelgebäude. Dadurch entsteht eine Vielzahl von Kanten und Torsituationen. Kleinräumige dazwischen liegende Ausweitungen des Straßenraumes und vereinzelte in den Straßenraum hineinragende Einzelbäume tragen zur Gestaltung des Straßenraumes bei.
Das Ortsbildschutzgebiet setzt sich aus vier, auf Grund Charakteristik und Problemstellung zum Teil stark unterschiedlichen Teilbereichen zusammen. Die Abgrenzung erfolgt als Gesamtheit.
Die westliche Grenze bildet der Kamm des Geigenkogels, der auch den vom Talboden aus einsehbaren Bereich begrenzt. Dieses Teilgebiet liegt somit zur Gänze außerhalb des Baulandes. Für die Gestaltung dieses Bereiches sind daher weniger bauliche Maßnahmen (baubehördlicher Wirkungsbereich der Gemeinde) als die landwirtschaftliche Nutzung maßgebend.
Mit der Einbeziehung dieses für das gesamte Ortsbild von St. Gallen bedeutenden Hangbereiches in das Ortsbildschutzgebiet soll eine Voraussetzung für die Hintanhaltung weiterer Aufforstungen geschaffen werden.
Der straßenseitig derzeit erst teilweise bebaute Bereich ist auf Grund des geradlinigen Straßenverlaufes großräumig erlebbar. Die Gestaltung dieses Bereiches hat somit große Auswirkungen auf das Ortsbild.
Neben der Sanierung bestehender, punktueller Problembereiche, die den Gesamteindruck für den aus Norden (Weißenbach) Kommenden stören und dem ortsbildgerechten Auffüllen bestehender Baulücken entlang der Bundesstraße ist hier vor allem im Zuge des geplanten Ausbaues der B 117 auf die Erhaltung und Gestaltung eines „dörflichen Straßenraumes" hinzuwirken.
Westlich der B 117 wird über den bebauten Bereich hinaus die Hangzone des Bergerviertels mitberücksichtigt. Die westliche Begrenzung verläuft im Norden entlang der Grenze des vom Ort einsehbaren Bereiches und im südlichen Abschnitt als gedachte Linie unter Einbeziehung der Anwesen Ederer, Moser und Aubauer.
Damit wären jene Hangbereiche erfasst, deren Erscheinungsbild für das Ortsbild von wesentlicher Bedeutung ist, und die gleichzeitig unter starkem Nutzungsdruck (Widmungsansuchen) stehen.
Der Bereich umfasst somit das gesamte historische Ortszentrum. Neben der Gestaltung einzelner Objekte und Ensembles des öffentlichen Straßen- und Platzraumes unter besonderer Berücksichtigung der Parkplatzproblematik eine zentrale Aufgabenstellung.
Dabei handelt es sich nur zum einen Teil um gewidmetes Bauland. Den überwiegenden Teil dieses Bereiches nehmen als Freiland gewidmete Flächen mit unterschiedlichen Nutzungen ein: Friedhof, Freibad, Tennisplatz, aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Berücksichtigung dieser Bereiche erscheint insofern zielführend, als bauliche und sonstige Maßnahmen, die auch im öffentlichen Straßenraum wirksam werden, mit zukünftigen Gestaltungszielen für die Buchauer Straße abzustimmen sind.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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