ORTSBILD WILDON
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
15.04.1985 | 40 | 11 | 1985 | 29.05.1985 |
Als Abschluss des weststeirischen Hügellandes trennt der Wildoner Berg das Grazer Feld vom Leibnitzer Feld. Der Wildonerberg gliedert sich in den Buchkogel und den nach Norden vorgeschobenen Wildoner Schlossberg, dem die ebenen Terrassen des Grazer Feldes vorliegen. Ein weiteres naturräumliches Element ist der Zusammenfluss von Mur und Kainach, der durch die Au- und Uferwälder noch verstärkt hervorgehoben wird. Vor der Regulierung der beiden Flüsse bedingte ein großes Mündungsfeld die erhöhte, eng an den Berg geschmiegte Lage des Ortes.
Der alte Markt ist von einer geschlossenen Raumgrenze geprägt, die von Häusern des U- und L-Typs gebildet werden, entsprechend dem Dreiseit- bzw. Hakenhof. Die Bauten sind eng aneinandergereiht, um möglichst vielen einen Anteil am Marktplatz zu gewähren. Unterbrochen wird diese geschlossene Raumgrenze nur durch Sonderbauten, die als Ausdruck der hierarchischen Gesellschaftsordnung hervorstechen mussten.
In Richtung der beiden Brücken über Mur und Kainach findet man eine halboffene Bebauung vor, die besonders im Bereich Kirche - Kainachbrücke stärker ausgeprägt ist. In dieser Zone handelt es sich hauptsächlich um Einzelbauten, wobei die Geschlossenheit des Marktes durch Mauern weitergeführt wird. Im Bereich der beiden Brücken befinden sich Plätze, welche als Umlade- und Ausweichraum gedient haben.
Jenseits der beiden Flüsse herrscht eine unstrukturierte Bebauung vor. Vom Fluss her gesehen geht der öffentliche Bereich (Fußweg, Eisenbahn) in eine private Garten- und Hofzone über, deren Abschluss das Haus selbst bildet. Dann folgt der öffentliche Markt- und Straßenraum, wieder abgelöst vom Haus und der Hof- und Gartenzone, die dann in den Wald des Schlossberges übergeht.
Außerhalb des Bereiches der geschlossenen und halboffenen Raumgrenze findet man noch einige markante Einzelbauten vor, die entweder zum Schloss gehörten oder als Landsitze dienten.
Ein den Bauten und der Landschaft zugehöriges Wegenetz bildet den erlebbaren Raum des Marktes. Zu den Bauten gehören der Marktraum und die Querverbindungen, die durch die Bauten hindurch den Straßen- mit dem Landschaftsraum verbinden.
Die Grenzen des Schutzgebietes bilden die Wasserfläche der Mur, das Rasental des Unteren und Oberen Unterhaus als die natürliche südliche Begrenzung des Schlossberges sowie der Weg von der Grazer Straße bis zum Sport- und Trabrennplatz als nördliche Begrenzung der Fluss- und Aulandschaft an Kainach und Mur.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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