ORTSBILD BIRKFELD
Rechtskräftiges Ortsbildschutzgebiet |
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VO-Datum | LGBl.Nr. | Stück | Jahr | Verlautbarung |
02.06.2010 | 39 | 17 | 2010 | 01.06.2010 |
Der Markt Birkfeld, ein Kirchort über dem Tal der Feistritz, wurde urkundlich erstmals 1265 als Mittelpunkt des Steuerbezirkes erwähnt.
Die Ortschaft Birkfeld besteht aus 2 Teilen: Dem Markt, der ca. 50 bis 70 m erhöht auf einer Landschaftsterrasse über dem Talboden liegt und dem tiefer liegenden Ortsteil Edelsee, einer Reihensiedlung am Waisenbach.
Ausgangspunkte der Ortsentwicklung waren die Pfarrkirche im Osten und Schloss Birkenstein im Westen. Die beiden Plätze vor dem Schloss und rund um die Kirche werden durch den langgestreckten, straßenförmigen Hauptplatz verbunden. Der Ortskern, von den Polen der Kirche und des Schlosses akzentuiert, wird von Häusern des 17., 18. und 19. Jahrhunderts gebildet. Ihre Ausformung ist trotz mancher baulicher Verletzung qualitätsvoll. Neuere Bauten aus dem 20. Jahrhundert bedrängen wiederholt unausgewogen und unsensibel das Zentrum.
Die ortsübliche Baukonstruktion ist hier der verputzte Mauermassenbau, im Ortszentrum drei- und zweigeschossig, gegen die Enden eingeschossig auslaufend. Die Baukörper haben eine geschlossene kubische Form. Die Dachvorsprünge sind sehr gering und mit den darunter befindlichen Mauern verputzt. Die Dächer führen mit ihren Firstlinien das Ordnungsschema der Straßen weiter. Als ortscharakteristisch ist die Tonziegeldeckung zu bezeichnen, deren Verwendung wieder forciert werden sollte. Nachahmungen mit anderen Materialien wirken fremd, jedes andere Deckungsmaterial ist störend.
Baumpflanzungen, Gärten und Grünflächen sind integraler Bestandteil des Ortes, begleiten Wege und Straßen und leiten in den umgebenden Naturraum über. Alleenpflanzungen säumen Ortseinfahrten und Umfahrungsstraßen.
Als Schutzgebiet wird jener Teil der Gemeinde umgrenzt, der in seiner landwirtschaftlichen und baulichen Charakteristik den Ort prägt und in dem das Erscheinungsbild in Baustruktur und -substanz sowie in seiner organischen Funktion erhalten ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Blickrichtungen auf die erhöht situierte, geschlossene Ortskrone. Deshalb sind auch das Freiland vor dem Markt und die Hangrücken (Schwemmkegel) bis in den Talboden hinab miteinzubeziehen.
Quelle: G. Axmann, K. Gartler & U. Werluschnig, 1994, Ortsbildschutz Steiermark 1977-1994
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