geschützte Pflanzen EU
Zu schützende Pflanzen der Steiermark (lt. EU-Richtlinie)
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich der Staat Österreich auch zur Anwendung und Umsetzung zahlreicher EU-Gesetze und -Richtlinien verpflichtet. Die Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder
FFH-Richtlinie, regelt mit ihren Anhängen ein breites Feld des Naturschutzes der Europäischen Union. Die Richtlinie sieht die Errichtung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten (NATURA 2000) vor. Mit diesem Netzwerk sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung von den Mitgliedsstaaten geschützt werden. Von den in den Anhängen II und IV aufgelisteten Pflanzenarten sind 14 auch für die Steiermark nachgewiesen, drei weitere sind verschollen bzw. ausgestorben.
Anhang
Moose
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II
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Grünes Gabelzahnmoos | Dicranum viride | |
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II
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Dreimänniges Grimaldi-Moos | Mannia triandra | ||
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II
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Rückensack-Hornmoos | Notothylas orbicularis | ||
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II
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Grünes Koboldmoos | Buxbaumia viridis | ||
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II
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Firnisglänzendes Sichelmoos | Drepanocladus vernicosus | ||
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II
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Massalongo-Spatenmoos | Scapania massalongi | ||
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II
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Breidler-Sternlebermoos | Riccia breidleri | ||
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II
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Langsetiges Bruchmoos | Meesia longiseta | verschollen | |
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II
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Rudolphi-Halsmoos | Tayloria rudolphiana | verschollen |
Die Arten des Anhanges II sind von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Die mit Stern (*) gekennzeichnete Art ist eine prioritäre Art, deren Schutz besondere Verantwortung zukommt. Die Art des Anhangs IV ist von gemeinschaftlichem Interesse und streng zu schützen.

