Gerüche in der Umwelt
Gerüche
Gerüche spielen beim Menschen im Alltag eine große Rolle. Der Geruchssinn ist immer aktiv, er kann nicht ausgeblendet werden. Geruchseindrücke lösen daher unwillkürlich Reaktionen aus und geben uns Auskunft über den Zustand der Nahrung und der Umwelt. Angenehm empfundene Gerüche wirken anregend und steigern unser Wohlbefinden, unangenehme Gerüche verschlechtern es. Geruchempfindungen können belästigend wirken und, je nach Stärke und Ausprägung, Abwehr und Fluchtreaktionen auslösen.
Geruchsbelästigung
Nach dem Lärm zählen Geruchsbelästigungen zu den am häufigsten genannten Beeinträchtigungen. In der letzten Mikrozensus-Erhebung im Jahr 2015 gaben 30,7 % der Befrachten an von Verkehrsabgasen belästigt zu werden, 38,1 % durch Betriebsgerüche, 6,6 % durch Hausbrand und 15 % durch andere Außen-Quellen (z.B. landwirtschaftliche Nutztierhaltung). Natürlich können auch Innenraum-Quellen als geruchs- und gesundheitsrelevant eingestuft werden. Insbesondere Oberflächenbehandlungsmittel, Baustoffe aber auch natürliche Quellen wie Schimmelpilze und Bakterien sind in der Praxis von Bedeutung.
Solange Gerüche von Einzelpersonen oder Anrainergruppen als unaufdringlich oder angenehm eingeschätzt werden, sind sie für die umweltmedizinische Beurteilung von nachrangiger Bedeutung. Führen sie aber zu Belästigungen, Beeinträchtigungen, Störungen des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens, zur Minderung der örtlichen Lebensqualität und/oder zu körperlichen Symptomen und Ängsten, werden sie relevant und sind dann im Rahmen von medizinischen Beurteilungen genau abzuwägen.
Beurteilungsgrundlagen
Der medizinischen Beurteilung von Geruchsimmissionen kommt im Rahmen von Genehmigungsverfahren sowie bei Beschwerden aus der Bevölkerung große Bedeutung zu. Im Leitfaden Medizinische Fakten zur Beurteilung von Geruchsimmissionen finden Sie dazu umfangreiche Grundlagen und Fachinformationen.
Landwirtschaftliche Gerüche
Zur Beurteilung von Gerüchen aus der Nutztierhaltung gibt es einerseits die Publikation Emissionen aus der Tierhaltung (Hrsg. Amt der Stmk. Landesregierung, ABT15 - 2023) Bericht Nr.: Lu-04-2023, andererseits die Richtlinie zur Beurteilung von Geruchsimmissionen (Hrsg. Amt der Stmk. Landesregierung, ABT15 Luftreinhaltung, 2021) - Bericht Nr.: ABT15-Lu-02-2021.
Mit der 126. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2023, wurde die Regelung zur Ermittlung von Geruchszonen in Raumordnungsverfahren und zur Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung im Baubewilligungsverfahren festgelegt (Steiermärkische Geruchsimmissionsverordnung 2023).
Dafür wurde auch die Software HofEr (Software zur Datenerfassung von tierhaltenden Betrieben) entwickelt (Benutzerhandbuch; Hrsg: Amt der Stmk. Landesregierung, ABT15 Luftreinhaltung, 2023) - Bericht Nr.: ABT15-Lu-03-2023.