UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPs in der Steiermark, Verfahren gemäß Espoo-Konvention, UVP-Beschwerden und SUP-Verfahren
Die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht darin, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben
- auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
- auf Boden, Wasser, Luft und Klima,
- auf die Landschaft und
- auf Sach- und Kulturgüter
hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander einzubeziehen sind.
Die Rechtsgrundlage der UVP stellt das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) dar.
UVP-Feststellungsverfahren in der Steiermark ab 2021

Im Rahmen des Feststellungsverfahrens werden Vorhaben dahingehend überprüft, ob für sie ein UVP-Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die Durchführung eines Feststellungsverfahrens kann von dem/r ProjektwerberIn, den mitwirkenden Behörden, dem Umweltanwalt beantragt oder von Amts wegen eingeleitet werden. |
Eine Zusammenfassung der UVP-Feststellungsverfahren in der Steiermark von 2006 - 2020 finden Sie --> hier. |
UVP-Genehmigungsverfahren in der Steiermark

In diesem Verfahren wendet die Behörde alle zutreffenden Gesetze an und entscheidet anschließend mit Bescheid über die Genehmigungsfähigkeit.
Bundesverwaltungsgericht - UVP-Beschwerde

Gemäß § 40 UVP-G 2000 sind Erkenntnisse des Bundesver- waltungsgerichts über § 29 VwGVG hinaus noch zusätzlich mindestens acht Wochen auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts zu veröffentlichen und bei der Standortgemeinde während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Die Bescheide des ehemaligen Umweltsenates sind bis auf weiteres im RIS unter Judikatur-Umweltsenat abrufbar.
UVP-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß ESPOO-Konvention

Die Espoo-Konvention ist ein Instrument zur Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren in anderen Staaten. Die UVP-Dokumentation enthält unter anderem eine Beschreibung des geplanten Projektes, eine Darstellung der voraussichtlich betroffenen Umweltbereiche und die Maßnahmen zur Reduzierung der möglichen Umweltauswirkungen.
SUP-Verfahren

Aufgabe der "Strategischen Umweltprüfung (SUP)" ist es, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten. Unter Festlegung von Entwicklungszielen können verschiedene strategische Handlungsalternativen aufgezeigt und bewertet werden. Die SUP kann bei sämtlichen der Projektebene vorgelagerten Planungsaktivitäten durchgeführt werden. --> Verfahren