Langer Winter beeinflusst Gülledüngung
Durch geschlossene Schneedecken und die Sättigung der Böden mit Wasser sind derzeit viele Flächen für die Gülleaufbringung nicht geeignet.

Einige Länder mit großen Tierbeständen haben zur Vermeidung einer Überdüngung mit Gülle und zum Schutz des Grundwassers rechtliche Bestimmungen geschaffen. Darin werden mengenmäßige, örtliche und zeitliche Beschränkungen für die Gülleausbringung in einzelnen Katastralgemeinden oder auch für die gesamte Landesfläche geregelt.
In der Steiermark wird dies durch die Gülleverordnung i.d.g.F. umgesetzt.
Darüber hinaus bestehen in Grundwasserschongebieten und Grundwasserschutzgebieten zum Teil weitergehende (schärfere) Regelungen als sie im Aktionsprogramm 2003 vorgesehen sind.
Aktionsprogramm 2003 zum Schutz vor Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat aus landwirtschaflichen Quellen inklusive Erläuterungen. (pdf 1742 kB)
Mit der Novelle zum Aktionsprogramm 2003 wurden
Rahmenbedingungen für die Ausbringung von bis zu 230 kg Stickstoff durch Wirtschaftsdünger pro Hektar und Jahr festgelegt und
die für die einzelnen Tierkategorien maßgeblichen Stickstoffanfallswerte den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. (pdf 76 kB)