Teergrube Mürzzuschlag
Die "Teergrube Mürzzuschlag" ist als Altlast ST36 im sogenannten "Altlastenportal" des Umweltbundesamtes (UBA) erfasst. Nach aktuellem Wissenstand handelt es sich bei der Altablagerung um eine ehemalige Grube, die im Zeitraum von 1943 bis 1960 unter anderem mit Teer/Teerderivaten verfüllt wurde. Es gibt zudem Hinweise, dass im Jahr 1945 auch Munition und explosive Stoffe abgelagert wurden.
Im Sommer 2022 kam es im Zuge von Landschaftspflegearbeiten durch den jetzigen Grundstückseigentümer (Land Steiermark, Landesstraßenverwaltung) zu einem Aufreißen der abdeckenden Humusschicht, was in weiterer Folge zu einer Geruchsbelästigung der Nachbarschaft führte.
Als Erstmaßnahmen wurden ein Abdecken der Verunreinigungen mit Bodenaushub und das Abzäunen des Grundstückes gegen den vorbeiführenden Radweg umgesetzt. Da der Bodenaushub im weichen Teer versunken ist, wurden die Verunreinigungen in weiterer Folge mit einer Plane abgedeckt.
Zur Erkundung der Altablagerung wurde bereits im Herbst 2022 mit Untersuchungen gem. Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) begonnen, welche aktuell noch im Laufen sind. Das umfangreiche Untersuchungsprogramm, welches u.a. die Entnahme und Analytik von Untergrund- und Wasserproben vorsieht, wird zur Gänze aus dem Altlastensanierungsfonds finanziert.
Dass sich die Untersuchungen durchaus schwierig gestalten zeigt die spektakuläre Bergung des versunkenen Baggers im Mai 2023. Siehe hierzu den lokalen Zeitungsbericht vom 16. Mai 2023
Um die mit Einsetzen der warmen Jahreszeit wieder auftretende Geruchsbelästigung zu minimieren, wurden im Mai 2023 die offenen Flächen mit einem Textilvlies sowie Kompost, gemischt mit Hackschnitzel, abgedeckt. Zudem wurde die Fläche seitens des Grundstückseigentümers mit einem festen Zaun gegen unbeabsichtigtes Betreten abgesichert. Um einen Übertritt von Teer auf den Radweg zu verhindern, wurden ein kleiner Asphaltwall errichtet und Betonleitwände gesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine endgültige Sanierungsmaßnahme, sondern um eine zeitlich begrenzte Sicherungsmaßnahme handelt.
Die bisher durchgeführten Untersuchungen umfassten die historische Recherche, räumliche Abgrenzung der Fläche (Größe, Tiefe), Kampfmittelfreimessung und Erfassung der Auswirkungen der Fläche auf das Grundwasser. Es wurden drei neue Grundwasser-Messstellen errichtet. Die Analyse der Grundwasserproben hat gezeigt, dass keine erhebliche Verunreinigung, die über die Ausdehnung der Fläche hinausgeht, im Grundwasser festgestellt wurde.
Noch ausstehend sind Messungen hinsichtlich der Ausbreitung von gasförmigen Schadstoffen in der Luft. Diese müssen in der warmen Jahreszeit durchgeführt werden. Es werden daher beginnend mit Mai 2025 Beprobungen der Luft durchgeführt. Für diese Untersuchungen ist es notwendig, die geruchs-mindernde Abdeckung der Fläche zumindest in Teilbereichen für die Zeit der Messungen zu entfernen. Dies kann wiederum zu Geruchsbelästigungen für die Anrainer führen. Es wird um Verständnis der Betroffenen ersucht!
Die Zuweisung einer Prioritätenklasse durch das Umweltbundesamt sowie die darauf basierende Entscheidung über allfällige Sanierungsmaßnahmen kann erst nach Vorliegen der Endergebnisse der Untersuchungen gemäß ALSAG erfolgen. Die durch das Umweltbundesamt erstellte Gefährdungsabschätzung ist hier abrufbar: "Gefährdungsabschätzung Teergrube Mürzzuschlag"