Teergrube Mürzzuschlag
Die „Teergrube Schöller-Bleckmann" im Gemeindegebiet von Mürzzuschlag wurde durch das Umweltbundesamt umbenannt in "Teergrube Mürzzuschlag" - ein eindeutiger Beweis, dass die Altablagerung durch die Firma Schöller-Bleckmann verursacht wurde liegt derzeit nicht vor.
Die "Teergrube Mürzzuschlag" ist als Altablagerung im sogenannten "Altlastenportal" des Umweltbundesamtes (UBA) erfasst. Nach aktuellem Wissenstand handelt es sich bei der Altablagerung um eine ehemalige Grube, die im Zeitraum von 1943 bis 1960 unter anderem mit Teer/Teerderivaten verfüllt wurde. Es gibt zudem Hinweise, dass im Jahr 1945 auch Munition und explosive Stoffe abgelagert wurden.
Im Sommer 2022 kam es im Zuge von Landschaftspflegearbeiten durch den jetzigen Grundstückseigentümer (Land Steiermark, Landesstraßenverwaltung) zu einem Aufreißen der abdeckenden Humusschicht, was in weiterer Folge zu einer Geruchsbelästigung der Nachbarschaft führte.
Als Erstmaßnahmen wurden ein Abdecken der Verunreinigungen mit Bodenaushub und das Abzäunen des Grundstückes gegen den vorbeiführenden Radweg umgesetzt. Da der Bodenaushub im weichen Teer versunken ist, wurden die Verunreinigungen in weiterer Folge mit einer Plane abgedeckt.
Zur Erkundung der Altablagerung (Größe, Tiefe, Inhalt) wurde bereits im Herbst 2022 mit Untersuchungen gem. §13 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) begonnen, welche aktuell noch im Laufen sind. Das umfangreiche Untersuchungsprogramm, welches u.a. die Entnahme und Analytik von Untergrund- und Wasserproben vorsieht, wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen sein und zur Gänze aus dem Altlastensanierungsfonds finanziert.
Dass sich die Untersuchungen aber auch durchaus schwierig gestalten zeigt die spektakuläre Bergung des versunkenen Baggers im Mai 2023. Siehe hierzu den lokalen Zeitungsbericht vom 16. Mai 2023
Um die, mit Einsetzen der warmen Jahreszeit wieder auftretende Geruchsbelästigung zu minimieren, wurden im Mai 2023 die offenen Flächen mit einem Textilflies sowie Kompost, gemischt mit Hackschnitzel, abgedeckt. Zudem wurde die Fläche seitens des Grundstückseigentümers mit einem festen Zaun gegen unbeabsichtigtes Betreten abgesichert. Um einen Übertritt von Teer auf den Radweg zu verhindern, wurde ein kleiner Asphaltwall errichtet bzw. werden in naher Zukunft weitere Maßnahmen (Betonleitwände) gesetzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine endgültige Sanierungsmaßnahme, sondern um eine zeitlich begrenzte Sicherungsmaßnahme handelt.
Über allfällige Sanierungsmaßnahmen kann erst nach Vorliegen der Endergebnisse der Untersuchungen gemäß §13 ALSAG entschieden werden.
Eine akute Gefährdung (Gefahr in Verzug) ist aus fachlicher Sicht nicht gegeben, es wird aber aufgrund der Geruchsbelästigung Handlungsbedarf gesehen. Die entsprechenden Dienststellen stehen hier in intensivem Kontakt untereinander. Der Straßenerhaltungsdienst kontrolliert den betroffenen Bereich regelmäßig und kann somit sehr zeitnah auf mögliche weitere Teeraustritte mittels Eindämmung und Abdeckung reagieren. Zu den Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere das Grundwasser, wird angemerkt, dass dazu Untersuchungen vorgesehen sind. In den nunmehr 60 Jahren seit der Ablagerung sind aber keine teerspezifischen Verunreinigungen im Abstrom der Ablagerung bekannt geworden.