Grundwasser

Grundwasserschutz und -kontrolle in der Steiermark

Das unterirdische Wasser in den Hohlräumen der Erdrinde stellt in vielen Gebieten der Steiermark als Grundwasserkörper ein hydrologisch abgegrenztes, sehr bedeutendes Wasservorkommen dar. Entsprechend den geologischen bzw. hydrogeologischen Bedingungen unterscheidet man zwischen

Die Qualität der steirischen Grund- und Quellwässer wird im Rahmen eines Grundwassermonitoring  flächendeckend überwacht und systematisch kontrolliert.

Ziel und Zweck der Kontrollen

Gemäß Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F sind alle Gewässer so reinzuhalten, dass

  • die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird,
  • Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet werden können,
  • Tagwässer zum Gemeingebrauch sowie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden können
  • Fischwässer erhalten werden,
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden,
  • vorhandenen Ressourcen geschützt und eine nachhaltige Wassernutzung gefördert werden sowie
  • eine schrittweise Reduzierung der Verschmutzung  und Verhinderung der weiteren Verschmutzung sichergestellt wird.

Untersuchungen gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV)

Zentrale Aufgabe bei Grundwasservorkommen ist es, die Wassergüte und allenfalls gegebene Belastungen anhand  eines grobmaschigen, flächendeckenden Rasternetzes regelmäßig zu erfassen und zu beschreiben.

In Anpassung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt seit  Dezember 2006 die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung – GZÜV i.d.g.F. die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Wassergüte in Österreich dar. Die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser - QZV Chemie GW i.d.g.F legt dabei die maßgeblichen Kriterien zum Schutz des Grundwassers fest.

Eigenuntersuchungen des Landes

Diese konzentrieren sich primär auf die wasserwirtschaftlich und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Süden, insbesondere das Leibnitzerfeld (Bereich Wildon bis Straß) sowie das untere Murtal (Bereich Straß bis Bad Radkersburg).

In den Schon- und Schutzgebieten dieser Region finden zusätzlich umfassende Untersuchungen und Schwerpunktkontrollen statt.

-->  Grundwasser - Untersuchungen, Berichte, Karten

Wasserschongebiete

Schongebiete dienen dem Schutz der allgemeinen Wasserversorgung und müssen per Verordnung festgelegt werden. In diesen Gebieten sind Maßnahmen, welche die Beschaffenheit, Ergiebigkeit oder Spiegellage des Wasservorkommens gefährden könnten, nicht oder nur in bestimmter Weise zulässig. Sie sind vor ihrer Durchführung der Wasserrechtsbehörde anzuzeigen bzw. bedürfen generell einer wasserrechtlichen Bewilligung.

Grundwasser als "Rohstoff" für die Trinkwasserversorgung

In der Steiermark kommt dem Grundwasser als "Rohstoff" für die Trinkwasserversorgung eine eine besondere Bedeutung zu, da diese zu rund 99% aus Grund- und Quellwasser abgedeckt wird. 

Wird Grundwasser zur Trinkwasserversorgung genutzt, unterliegt es dem Lebensmittelgesetz und den entsprechenden Verordnungen. Zum Schutz und zur Sicherung der Qualität des Grundwassers werden umfassende Kontrollen durchgeführt.

In der Steiermark beziehen etwa 10% der Bevölkerung ihr Trinkwasser aus privaten Hausbrunnen und Quellen. Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind im Österreichischen Lebensmittelbuch und in der Trinkwasserverordnung i.d.g.F. festgelegt.
Trinkwasseruntersuchungen und Begutachtungen führen berechtigte Untersuchungsanstalten und befugte Personen gemäß §73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz durch.  

   

Kontrolle der Gülleaufbringung und des Spritzmittelverbotes

Die Aufbringung von Gülle, Jauche und Mineraldüngern wird im Frühjahr und im Herbst schwerpunktmäßig kontrolliert, insbesondere die Einhaltung der Verbotszeiträume sowie die aufgebrachte Menge.

Gemäß Schongebietsverordnung erfolgt die Überprüfung der im Mais- und Kürbisanbau eingesetzten Spritzmittel stichprobenartig im Frühjahr, primär im Bereich zwischen Kalsdorf und Bad Radkersburg.

Rechtliche Grundlagen

 Wasserrechtsgesetz - WRG        -->  RIS

 Schongebietsverordnungen         -->  Wasserschongebiete in der Steiermark

 Gewässerzustandsüberwachungsverordnung - GZÜV    -->  RIS
 Grundwasserschutzverordnung    -->  RIS
 Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser                -->  RIS
 Trinkwasserverordnung - TWV        -->  RIS
 Nitrat Aktionsprogramm - AP Nitrat  -->  BMNT

 

 

 

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