Grundwasser
Grundwasserschutz und -kontrolle in der Steiermark
Das unterirdische Wasser in den Hohlräumen der Erdrinde stellt in vielen Gebieten der Steiermark als Grundwasserkörper ein hydrologisch abgegrenztes, sehr bedeutendes Wasservorkommen dar. Entsprechend den geologischen bzw. hydrogeologischen Bedingungen unterscheidet man zwischen
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Poren- bzw.
Die Qualität der steirischen Grund- und Quellwässer wird im Rahmen eines Grundwassermonitoring flächendeckend überwacht und systematisch kontrolliert.
Ziel und Zweck der Kontrollen
Gemäß Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F sind alle Gewässer so reinzuhalten, dass
- die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird,
- Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet werden können,
- Tagwässer zum Gemeingebrauch sowie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden können
- Fischwässer erhalten werden,
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden,
- vorhandenen Ressourcen geschützt und eine nachhaltige Wassernutzung gefördert werden sowie
- eine schrittweise Reduzierung der Verschmutzung und Verhinderung der weiteren Verschmutzung sichergestellt wird.
Untersuchungen gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV)
Zentrale Aufgabe bei Grundwasservorkommen ist es, die Wassergüte und allenfalls gegebene Belastungen anhand eines grobmaschigen, flächendeckenden Rasternetzes regelmäßig zu erfassen und zu beschreiben. In Anpassung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt seit Dezember 2006 die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung – GZÜV i.d.g.F. die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Wassergüte in Österreich dar. Die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser - QZV Chemie GW i.d.g.F legt dabei die maßgeblichen Kriterien zum Schutz des Grundwassers fest. |
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Eigenuntersuchungen des Landes
Diese konzentrieren sich primär auf die wasserwirtschaftlich und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Süden, insbesondere das Leibnitzerfeld (Bereich Wildon bis Straß) sowie das untere Murtal (Bereich Straß bis Bad Radkersburg).
In den Schon- und Schutzgebieten dieser Region finden zusätzlich umfassende Untersuchungen und Schwerpunktkontrollen statt.
--> Grundwasser - Untersuchungen, Berichte, Karten
Wasserschongebiete
Schongebiete dienen dem Schutz der allgemeinen Wasserversorgung und müssen per Verordnung festgelegt werden. In diesen Gebieten sind Maßnahmen, welche die Beschaffenheit, Ergiebigkeit oder Spiegellage des Wasservorkommens gefährden könnten, nicht oder nur in bestimmter Weise zulässig. Sie sind vor ihrer Durchführung der Wasserrechtsbehörde anzuzeigen bzw. bedürfen generell einer wasserrechtlichen Bewilligung.
- Wasserschongebiete in der Steiermark
- Wasserschongebiete - Digitaler Atlas Stmk
Grundwasser als "Rohstoff" für die Trinkwasserversorgung
In der Steiermark kommt dem Grundwasser als "Rohstoff" für die Trinkwasserversorgung eine eine besondere Bedeutung zu, da diese zu rund 99% aus Grund- und Quellwasser abgedeckt wird.
Wird Grundwasser zur Trinkwasserversorgung genutzt, unterliegt es dem Lebensmittelgesetz und den entsprechenden Verordnungen. Zum Schutz und zur Sicherung der Qualität des Grundwassers werden umfassende Kontrollen durchgeführt.
In der Steiermark beziehen etwa 10% der Bevölkerung ihr Trinkwasser aus privaten Hausbrunnen und Quellen. Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind im Österreichischen Lebensmittelbuch und in der Trinkwasserverordnung i.d.g.F. festgelegt.
Trinkwasseruntersuchungen und Begutachtungen führen berechtigte Untersuchungsanstalten und befugte Personen gemäß §73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz durch.
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Kontrolle der Gülleaufbringung und des Spritzmittelverbotes
Die Aufbringung von Gülle, Jauche und Mineraldüngern wird im Frühjahr und im Herbst schwerpunktmäßig kontrolliert, insbesondere die Einhaltung der Verbotszeiträume sowie die aufgebrachte Menge.
Gemäß Schongebietsverordnung erfolgt die Überprüfung der im Mais- und Kürbisanbau eingesetzten Spritzmittel stichprobenartig im Frühjahr, primär im Bereich zwischen Kalsdorf und Bad Radkersburg.
Rechtliche Grundlagen
Wasserrechtsgesetz - WRG --> RIS | |
Schongebietsverordnungen --> Wasserschongebiete in der Steiermark |
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Gewässerzustandsüberwachungsverordnung - GZÜV --> RIS | |
Grundwasserschutzverordnung --> RIS | |
Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser --> RIS | |
Trinkwasserverordnung - TWV --> RIS | |
Nitrat Aktionsprogramm - AP Nitrat --> BMNT |