Oberflächengewässer

Schutz und Kontrolle in der Steiermark

Oberflächengewässer
Oberflächengewässer© Fotolia / Shirley Hirst

Als Oberflächenwasser wird Wasser bezeichnet, das sich offen und ungebunden auf der Erdoberfläche befindet. Dazu zählen Gewässer wie Flüsse oder Seen und noch nicht versickertes Niederschlagswasser.

In der Steiermark gibt es etwa 6.675 benannte Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rund 17.168 km.  Das gesamte Gewässernetz inklusive unbenannter Gerinne hat eine Gesamtlänge von rund 30.000 km. Außerdem verzeichnet die Steiermark 9.842  stehende Gewässer (Seen und Teiche) mit einer Gesamtfläche von rund 38 km². Dies entspricht rund 0,2 % der Landesfläche.

Die Qualität der fließenden und stehenden Gewässer in der Steiermark wird im Rahmen eines Monitoringprogrammes flächendeckend überwacht und systematisch kontrolliert.

Ziel und Zweck der Kontrollen

Gemäß Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F sind alle Gewässer so reinzuhalten, dass

  • die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird,
  • Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet werden können,
  • Tagwässer zum Gemeingebrauch sowie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden können
  • Fischwässer erhalten werden,
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden,
  • vorhandenen Ressourcen geschützt und eine nachhaltige Wassernutzung gefördert werden sowie
  • eine schrittweise Reduzierung der Verschmutzung  und Verhinderung der weiteren Verschmutzung sichergestellt wird.

Untersuchungen gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV)

Zentrale Aufgabe bei Grund- und Fließgewässern ist es, die Wassergüte und allenfalls gegebene Belastungen anhand  eines grobmaschigen, flächendeckenden Rasternetzes regelmäßig zu erfassen und zu beschreiben.

In Anpassung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt seit Dezember 2006 die  Gewässerzustandsüberwachungsverordnung – GZÜV i.d.g.F. die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Wassergüte in Österreich dar.

Die  Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer - QZV Chemie OG i.d.g.F. sowie die  Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer - QZV Ökologie OG i.d.g.F. legen dabei die maßgeblichen Kriterien zum Schutz des Oberflächengewässers fest.         

Rechtliche Grundlagen

 Wasserrechtsgesetz - WRG  -->  RIS
 Gewässerzustandsüberwachungsverordnung - GZÜV  -->  RIS
 Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer  -->  RIS
 Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer  -->  RIS
 Wasserrahmenrichtlinie - WRRL  -->  BMLFUW
 Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan - NGP  -->  BMLFUW

 

 

 

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