Indirekteinleiter - IEV
Datenschnittstelle zur Online-Dateneingabe für Kanalisationsunternehmen in der Steiermark
Indirekteinleiterverordnung-IEV BGBl. II Nr. 222/1998
Gemäß IEV ist jeder Kanalisationsunternehmer verpflichtet, ein Verzeichnis seiner ihm mitgeteilten Indirekteinleiter zu führen (Indirekteinleiterkataster) und dieses Verzeichnis in jährlichen bzw. dreijährlichen Abständen zu aktualisieren. Die Rechtsgrundlage dazu findet sich im § 6 Abs. 1 der Indirekteinleiterverordnung BGBl.II Nr. 222/1998 (RIS). Der Wasserrechtsbehörde ist darüber regelmäßig zu berichten (§ 6 Abs. 2 und 3).
Über die IEV-Datenschnittstelle besteht für Kanalisationsunternehmen die Möglichkeit, ihrer Verpflichtung zur Datenlieferung an die zuständige Wasserrechtsbehörde (BH bzw. A13) auf elektronischem Wege nachzukommen.
Kontaktperson:
Dipl.-Ing. Michael Predota E-Mail
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Energie, Wohnbau und Technik
Referat Abfall- und Abwassertechnik, Chemie
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Tel.: +43 (316) 877-2472
Mobil: +43 (676) 8666-2472