Taxiplakette
Land Steiermark - Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Graz
Mit 21.01.2012 ist die Steiermärkische Luftreinhalteverordnung 2011 (LGBl. Nr. 2 /2012) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung betrifft Maßnahmen für dieselbetriebene Taxifahrzeuge.
(1) Dieselbetriebenen Taxifahrzeugen, die den maximalen Partikelemissionsgrenzwert von 0,18 g/km überschreiten, ist in Ausübung ihres Gewerbes, das Befahren des Stadtgebietes von Graz sowie das Halten und Parken in diesem ab 1. März 2012 nicht gestattet.
(2) Dieselbetriebenen Taxifahrzeugen, die den maximalen Partikelemissionsgrenzwert von 0,025 g/km überschreiten, ist in Ausübung ihres Gewerbes, das Befahren des Stadtgebietes von Graz sowie das Halten und Parken in diesem ab 1. Jänner 2013 nicht gestattet.
Um den Vollzug dieser Maßnahme zu vereinfachen und jene Fahrzeuge welche die Grenzwerte einhalten zu kennzeichnen, wurde eine Taxiplakette in den Verordnungstext integriert. Diese Plakette wird durch die KFZ-Prüfstelle des Landes Steiermark (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz, 1. Stock) von Mo.-Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr ausgegeben.
Der Antrag auf Ausfolgung der Plakette erfolgt mittels Onlineformular beziehungswiese über ein vor Ort auszufüllendes Formular. Dem Antrag beizulegen ist eine Kopie des Zulassungsscheins und des Typenscheins. Nach Prüfung der Emissionsdaten anhand des Typenscheins, wird die Plakette direkt in der Prüfstelle ausgehändigt. Bei der Abholung der Plakette in der KFZ-Prüfstelle ist jedenfalls der Original Typenschein, sowie ein Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) mitzuführen. Die Plakette ist für den Ansuchenden kostenlos.