Programm gemäß §9a Immissionsschutzgesetz-Luft

In der Steiermark sind - wie in allen anderen Bundesländern auch - zum Teil deutliche Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub gegeben. Daher wurden nach den neuen Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes-Luft im vorliegenden Programm gemäß § 9a Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) unter Berücksichtigung des neu erstellten Luftreinhalteprogramms Steiermark 2011 jene Maßnahmen festgelegt, die die Einhaltung der Grenzwerte des Immissionsschutzgesetzes Luft sowie der Luftreinhalterichtlinie 2008/50/EG gewährleisten.