Ozon-Messkonzept Verordnung
BGBl.II Nr. 99/2004, i.d.F. BGBl.II Nr. 209/2017

In der Ozon-Messkonzept-Verordnung BGBl. II Nr. 99/2004 werden die Anforderungen an die Messung von Ozon, die Mindestanforderungen an Anzahl und Lage der Ozonmessstellen sowie das Berichtswesen zum Ozongesetz festgelegt.
Die am 13. 4. 2012 in Kraft getretene 1. Novelle BGBl. II Nr. 128/2012 enthält neben Anpassungen der Verweise auf die LuftqualitätsRL 2008/50/EG einzelne Änderungen zur Zahl und Lage der Messstellen für Ozon, eine Vereinheitlichung der Regelungen zur Qualitätssicherung mit jenen in der IG-L-MKV 2012 sowie einzelne Ergänzungen bzw. Präzisierungen bei den Bestimmungen über die Auswertung und den Austausch der Messdaten und die Veröffentlichung von Informationen. Die Kurzbezeichnung im Titel der Verordnung wurde auf „Ozonmesskonzeptverordnung - Ozon-MKV" geändert.
Die 2. Novelle zur Ozon-Messkonzept-Verordnung, BGBl. II Nr. 209/2017, dient der messtechnischen Anpassung an die Richtlinie der Kommission 2015/1480/EU, die damit in nationales Recht umgesetzt wurde und bringt eine Erleichterung bei der Verlegung bzw. Auflassung von Messstellen. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die gleichen Inhalte wie die Novelle zur IG-L-MesskonzeptVO und betreffen in erster Linie die Präzisierung und Aktualisierung der Datenqualitätsziele, die Definition der Referenzmethoden zur Konzentrationsmessung bestimmter Schadstoffe, die Standortkriterien für die Probenahmestellen und die Kriterien zur Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität.