FAQ - Kapitel 2
Brauchtumsfeuer
Warum müssen Brauchtumsfeuer eingeschränkt werden?
Um Feinstaub zu reduzieren, bedarf es vieler kleiner Schritte. Einer davon sind die Brauchtumsfeuer. Neben Feinstaub produzieren diese überdies einen Schadstoffmix mit hohen Anteilen an Kohlenwasserstoffverbindungen, die durch unvollständiges Verbrennen gebildet werden. Die Feuer wirken sich im dicht besiedelten Gebiet außerdem aufgrund von Rauch und Geruch mit extrem hohen Spitzenkonzentrationen besonders belästigend aus.
Wo dürfen keine Brauchtumsfeuer mehr abgebrannt werden?
Ein generelles Verbot von Brauchtumsfeuern (also auch am Karsamstag und zur Sommersonnenwende) besteht im Feinstaub-Sanierungsgebiet "Großraum Graz". Dazu zählen die Stadt Graz und die Gemeinden Feldkirchen, Gössendorf, Grambach, Hart, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg.
Wann dürfen Brauchtumsfeuer außerhalb des Großraums Graz entfacht werden?
Wie schon bisher gelten als zulässige Brauchtumstage, an denen Brauchtumsfeuer abgebrannt werden dürfen, der Karsamstag und die Sommersonnenwende (21. Juni). Falls es an diesen Tagen regnet oder das Material zu feucht ist, gibt es keine "Ersatztermine".
Gibt es für das Verbot von Brauchtumsfeuern im Feinstaub-Sanierungsgebiet "Großraum Graz" Ausnahmen?
Nein, das Verbot im Feinstaub-Sanierungsgebiet "Großraum Graz" gilt generell. Es können keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Was darf verbrannt werden?
Im Rahmen von Brauchtumsfeuern außerhalb des Feinstaub-Sanierungsgebietes "Großraum Graz" dürfen nur trockene biogene Materialien ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden. Dazu zählen etwa Holz-, Baum- und Strauchschnitt. Abfall gehört natürlich in die dafür vorgesehenen Tonnen.