FAQ - Kapitel 6
Schule
Gibt es Maßnahmen, die den Schulbetrieb betreffen?
Um bei Fahrverboten die öffentlichen Verkehrsmittel in der Früh zu entlasten und einen geordneten Unterrichtsbeginn gewährleisten zu können, sind nur an den Grazer Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) an Tagen mit Fahrbeschränkungen die ersten beiden Unterrichtsstunden frei. Der Unterricht beginnt in der dritten Unterrichtsstunde. Die Beaufsichtigung der Schüler und Schülerinnen in der Schule ist auch für die ersten beiden Unterrichtsstunden gewährleistet. Ob die Kinder bzw. Jugendlichen während der ersten beiden unterrichtsfreien Stunden noch zuhause bleiben, liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten.
Beginnt auch in anderen Schulen (etwa Volksschulen oder Hauptschulen) der Unterricht später? Was gilt für die Schulen außerhalb von Graz?
Der Unterricht fängt ausschließlich an den Grazer AHS und BMHS um zwei Schulstunden später an. Für alle Schulen außerhalb von Graz sind keine Änderungen vorgesehen.
Ändern sich die Beginnzeiten von Kindergärten?
Nein, sämtliche Kindergärten halten ihren regulären Beginn aufrecht.
Wie wird man von einem späteren Schulbeginn informiert?
Entsprechende Vorinformationen werden über die Schulen und auch die Tagesmedien erteilt. Zusätzlich gibt es ab 15. Dezember 2006 die Möglichkeit, eine Information per SMS zu erhalten: Einfach per SMS das Kennwort "FSS" an die Telefonnummer (0676) 800 918 009 schicken oder über die Seite
www.feinstaub.steiermark.at/sms-schule anmelden und es wird Ihnen kostenfrei eine Vorwarnung geschickt.
