16.11.2006
Statuserhebungen
Das Immissionsschutzgesetz-Luft wird in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen. Der Landeshauptmann hat gemäß § 8 IG-L binnen 9 Monaten ab der Ausweisung der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes eine Statuserhebung zu erstellen.