Maßnahmenprogramm
Anders als bei vielen gasförmigen Luftschadstoffen ist die Verursacherstruktur bei Partikel sehr differenziert. Neben den Emissionen aus konkreten Quellen tragen zur Gesamtimmissionsbelastung auch diffuse Freisetzungen von Stäuben und die Bildung von Partikeln aus gasförmigen Vorläufersubstanzen bei. Es gibt keine einzelne Quelle, die als Hauptverursacher für erhöhte PM10-Belastungen angesehen werden kann. Daher kann die Wirksamkeit von Maß- nahmen, die einen einzigen Verursacher betreffen, nicht sehr hoch hinsichtlich der Immissions- minderung sein.
Es ist also eine Vielzahl von Maßnahmen in Angriff zu nehmen und schließlich umzusetzen, um deutlich merkbare Minderungen der PM10-Immissionen erreichen zu können.
Das Land Steiermark hat daher ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet, das diesem Anspruch gerecht werden soll. Mit diesem Maßnahmenpaket soll das Ziel des präventiven Gesundheitsschutzes unter Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit sowie der Nutzung von Synergieeffekten unter Inanspruchnahme sowohl hoheitlicher ( z. B. Stmk. LuftreinhalteVO 2011
idgF. 2014 ) als auch nichthoheitlicher (z. B. Förderungen in vielen relevanten Bereichen) Instrumente zumindest mittel- bis längerfristig erreicht werden.
Die wesentlichen Rechtsvorschriften dieses Maßnahmenpakets sind »