FAQ - Inhalt

Häufig gestellte Fragen

Kapitel 4: Verkehr - Fahrverbote

Unter welchen Voraussetzungen gelten Fahrverbote im Winter 2006/2007?
Wo gelten diese Fahrverbote?
Wie lange werden Fahrverbote anhalten?
Wie oft wird es zu Fahrverboten kommen?
Wer ist von den Fahrverboten betroffen?
Sind auch Lkw von den Fahrverboten betroffen?
Wie erfährt man von den Fahrverboten?
Gelten Fahrverbote auch auf Autobahnen und Autostraßen?
Für wen gelten Ausnahmen vom Fahrverbot?
Wo und wann können individuelle Ausnahmegenehmigungen beantragt werden?
Sind Ausnahmegenehmigungen kostenpflichtig?
Wie lange gelten Ausnahmegenehmigungen?
Was ist die EURO4-Abgasnorm?
Wie erkennt man, ob der eigene Diesel-Pkw den vorgeschriebenen Partikelwert von maximal 0,025 g/km erfüllt?
Darf man fahren, wenn die EURO4 Norm zwar bei den Partikeln eingehalten wird, bei anderen Schadstoffen (z.B. Stickoxiden) aber nicht?
Sind Diesel-Pkw gemäß EURO3 vom Fahrverbot betroffen, wenn sie keinen Partikelfilter haben?
Sind auch gewerblich bedingte Fahrten vom Fahrverbot betroffen?
Wie weist man eine Ladetätigkeit nach, wenn diese bereits erfolgt ist und man sich schon auf dem Rückweg von dieser befindet?
Gelten Ausnahmen vom Fahrverbot für Personen mit dem orangefarbenen Ausweis des Bundessozialamtes (Behinderung > 50%)?
Gelten Kinder auch als Fahrgemeinschaft?
Sind Strafen bei Nichteinhaltung der Fahrverbote vorgesehen?
Wie kann man bei Polizeikontrollen nachweisen, dass man vom Fahrverbot ausgenommen ist?
Welche Alternativen zum Diesel-Pkw ohne Partikelfilter gibt es an Fahrverbotstagen, aber auch prinzipiell an jedem anderen Tag?
Darf man mit Biodiesel fahren, auch wenn man keinen Partikelfilter hat?
Dürfen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb oder Gasantrieb fahren?
Was geschieht, wenn aufgrund eines Unfalles der Plabutsch-Tunnel gesperrt werden muss? Gelten dann weiterhin die Fahrverbote?
Gilt in Akutfällen (z.B. dringende Fahrt ins Krankenhaus) das Fahrverbot?

Kapitel 9: Partikelfilter und Förderungen

Welche Pkw haben einen Partikelfilter?
Welche Förderungen gibt es für Nachrüsten mit Partikelfilter?
Wie viel muss fürs Nachrüsten selbst bezahlt werden?
Wer kann eine Förderung erhalten?
Wie lange wird es die Förderung noch geben?
Wie wird die Förderung abgewickelt?
Wie kann ich bei einer Kontrolle den Einbau eines Partikelfilters nachweisen?
Gibt es eine Ausnahme von Fahrverboten für Pkw, nur weil aus technischen Gründen nicht mit Partikelfilter nachgerüstet werden kann?
Ist zu befürchten, dass es sich mit den Nachbaufiltern, gleich verhält wie seinerzeit mit den Nachbaukatalysatoren? Diese galten dann nämlich dennoch nicht als KAT und man wurde gleich zur Kasse gebeten, als ob man keinen KAT verbaut hätte.
Wenn man einen Nachrüstpartikelfilter einbaut, bekommt man dafür eine Plakette. Ein neues Auto mit serienmäßigen Dieselpartikelfilter jedoch nicht. Wie kann die Exekutive bei diesem Auto kontrollieren, ob ein Filter eingebaut ist?
Wird durch den Einbau eines Partikelfilters der Spritverbrauch erhöht?
Sinkt durch den Einbau eines Partikelfilters die Motorleistung?
Ist die Nachrüstung mit Partikelfilter Pflicht?
Gibt es eine Förderung für einen vorzeitigen Ankauf von EURO5-Fahrzeugen?
Gibt es eine Förderung des Bundes für Neufahrzeuge mit Partikelfilter?

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